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Carola Reimann
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Frage von Reiner P. •

Frage an Carola Reimann von Reiner P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Reimann,

auf der Verbändeanhörung am 21.11.2012 zur Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung, in der auch die Mobilfunk-Grenzwerte geregelt sind, nahmen als Umweltverbände der BUND und Diagnose-Funk e.V. teil. Beide Verbände hatten umfangreiche Stellungnahmen eingereicht, in denen sie die gesundheitsschädliche Wirkung der Mobilfunkstrahlung nachwiesen. Eine Anpassung der Grenzwerte an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ist dringend geboten.
Leider stellten die Verbände fest, dass die Behördenvertreter kein Interesse zeigten, sich den Argumenten der Verbraucherschutzverbände zu stellen.
Dies ist besonders bedauerlich, da bereits der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und regionale Angelegenheiten und des ständigen Ausschuss des Europarates im Mai 2011 empfohlen hatte, das die Mitgliedsstaaten: „alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen (sollten), um die Exposition elektromagnetischer Felder zu reduzieren". Ebenso hatte die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO ebenfalls im Mai 2011 die Handystrahlung in die Kategorie - möglicherweise krebserregend - aufgenommen.
Wie stehen Sie zu der Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung und wie setzen Sie sich zur Verringerung der Elektrosmogbelastung der Bevölkerung ein?
Es wäre wünschenswert, wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen könnten, das im Zuge der Novellierung der 26.BImSchV die Grenzwerte für die erlaubten hochfrequenten Belastungen deutlich verringert werden würden. Im weiteren Verlauf der Novellierung fällt den Abgeordneten der Landesparlamente und des Bundestages eine große Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu. Ich bitten Sie deshalb, die Stellungnahmen von Diagnose-Funk e.V. und der anderen Umweltverbände in Ihren Beratungen mit zu diskutieren ( http://www.diagnose-funk.org/themen/grenzwert/verbaendeanhoerung-zur-novellierung-der-26bischv.php ).

Mit freundlichen Grüßen
Wohn- und Geschäftsberatung
Reiner Padligur

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Padligur,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.

Die Frage nach möglicherweise gesundheitsschädlichen Wirkungen von Mobilfunkstrahlen beschäftigte die SPD-Bundestagsfraktion bereits zu Zeiten der rot-grünen Regierung. Auf Empfehlung der Deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) wurde im Jahr 2002 das Deutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm eingerichtet, das mit mehr als 50 Forschungsprojekten unabhängige Forschung im diesem Bereich durchführte, allerdings keine Erkenntnisse zu gesundheitlicher Beeinträchtigung und Schädigung liefern konnte.

Die SPD-Bundestagfraktion hat sich in der Vergangenheit zudem für eine verbraucherfreundlichere Kennzeichnung von Handys sowie die Einführung eines Qualitätssiegels für strahlungsarme Handys und Hinweise für einen möglichst strahlungsarme Nutzung zur gesundheitlichen Vorsorge, insbesondere für Kinder und Jugendliche eingesetzt. Leider achten nur wenige Verbraucher beim Kauf von Mobilfunkgeräten auf Informationen über eben diese Daten.

Da die Zahl der Nutzer von Handys, W-LAN und DECT-Telefonen und damit die Nutzungsdichte rasant zunimmt und somit auch mit einem Anstieg der Gesamtexposition von Strahlung zu rechnen ist, besteht Handlungsbedarf. Auch die Vielfalt der Anwendungen, die eine Nachverfolgung der Exposition immer schwieriger werden lässt, spricht dafür. Leider steht eine endgültige Beurteilung der Technologie Mobilfunk noch aus, weil es noch keine einschlägigen Erkenntnisse über Langzeitwirkungen gibt, insbesondere für Kinder. Ich halte aufgrund der bestehenden wissenschaftlichen Unsicherheiten Vorsorgemaßnahmen für weiterhin erforderlich und werde mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagfraktion weiter dafür einsetzen, die Öffentlichkeit über den Stand der Wissenschaft zu informieren. Wir brauchen eine gezielte Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger zur individuellen Minimierung Ihrer Strahlenexposition.

Wir erwarten noch diesen Monat den Kabinettsbeschluss zur Änderung der 26. BImSchV und die Ergebnisse der Beratung im Bundestag. Bis dahin werden wir uns intensiv mit den aktuellen und neuen Aspekten und Erkenntnissen zur Thematik, insbesondere aktuellen internationalen Forschungsergebnissen auseinandersetzen. Wir wollen eine sachliche und fundierte Position entwickeln und werden ggf. Initiativen zur Novelle liefern. Wir werden darüber hinaus im Umweltausschuss eine Anhörung durchführen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann