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Frage von Tobias F. •

Frage an Carola Reimann von Tobias F. bezüglich Wirtschaft

Hallo Frau Dr. Reimann,

ich habe eine recht simple Frage: wie stehen Sie zum geplanten Leistungsschutz Recht?

Viele Grüße
Tobias Friede

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Friede,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06. Dezember 2012 auf abgeordnetenwatch.de.

Es ist klar, dass die Finanzierung des Journalismus und die Vergütung der Urheberinnen und Urheber wie auch der verlegerischen Leistungen sichergestellt werden müssen. Außerdem muss die Rechtsdurchsetzung gegen die missbräuchliche Nutzung von publizistischen Inhalten - insbesondere gegen die unautorisierte Verwendung von Presseerzeugnissen durch Dritte (z.B. News-Aggregatoren, Harvester) - verbessert werden. Dies sind wichtige und berechtigte Anliegen der Presseverleger, vor allem aber auch der Journalistinnen und Journalisten als Urheberinnen und Urheber, die berücksichtigt werden müssen. Das geplante Leistungsschutzrecht der Bundesregierung (DS 17/11470) zielt jedoch aus Sicht der SPD in eine grundsätzlich falsche Richtung und adressiert eben diese Problematik der Rechtsdurchsetzung nicht.

Wir haben bereits seit Jahren deutlich gemacht, dass wir ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage entschieden ablehnen, weil es bis heute keine belastbare Begründung für die Notwendigkeit eines solchen Schutzrechtes gibt. Es gibt zudem erhebliche Bedenken hinsichtlich möglicher Einschränkungen beim freien Zugang zu Informationen im Internet. Darüber hinaus ist die im Regierungsentwurf vorgesehene Einbeziehung von so genannten „Snippets“ in dieses Schutzrecht grundlegend falsch. Wenn diese die Überschrift eines Artikels beinhalten, können darunter selbst Links fallen. Es ist eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers - die von der Rechtsprechung in mehreren Urteilen bekräftigt wurde -, dass sich kleinste Teile von Nachrichten verbreiten können und keinem Urheberrechtsschutz unterliegen. Dies halte ich in einer freien Wissens- und Informationsgesellschaft für geradezu notwendig.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf werden insbesondere Suchmaschinenbetreiber betroffen sein, die aus meiner Sicht jedoch einen elementaren Bestandteil unseres Internets darstellen. Ohne diese Suchmaschinen würde man bestimmte Presseartikel überhaupt nicht finden. Die eigentliche Frage müsste daher vielmehr lauten, wie sichergestellt werden kann, dass Presseerzeugnisse gefunden werden und wie Transparenz erzeugt werden kann, nach welchen Kriterien Suchmaschinen Informationen suchen, gewichten und listen. Gleichzeitig besteht bereits heute für Presseverlage die Möglichkeit, ihre Erzeugnisse für Suchmaschinen zu sperren. Davon wird jedoch in der Regel kein Gebrauch gemacht, weil die Verlage und die Urheberinnen und Urheber natürlich ein Interesse daran haben, dass ihre Beiträge gelesen werden und weil durch den Zugriff auf Presseartikel Werbeeinnahmen generiert werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich in den anstehenden parlamentarischen Beratungen entschieden gegen das geplante Leistungsschutzrecht aussprechen. Dieser Gesetzentwurf löst einerseits nicht die eigentliche Problematik der Rechtsdurchsetzung, andererseits schafft es erhebliche Rechtsunsicherheit und ist zudem mit erheblichen Kollateralschäden mit Blick auf die Informationsfreiheit und die Vielfalt der Medien verbunden. Der mit dem Gesetzentwurf zum Ausdruck gebrachte Aktionismus der Bundesregierung kann zudem in keinster Weise ihr bisheriges Nichtstun im Bereich des Urheberrechts kaschieren. Es ist ein Armutszeugnis, wenn das Leistungsschutzrecht die einzige Antwort der Bundesregierung und der sie tragenden Koalitionsfraktionen auf die drängenden Fragen bei der Modernisierung des Urheberrechts ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB