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Carola Reimann
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Frage von Manfred L. •

Frage an Carola Reimann von Manfred L. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

ich konnte Ihren Namen weder beim alternativen Gesetzentwurf zur Bescheidung noch beim Änderungsantrag von Herrn Lischka finden. Bedeutet dies, dass Sie dem Gesetzentwurf der Regierung zustimmen werden?

Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes kritisiert den Entwurf scharf. Ich zitiere z.B. aus der Presseerklärung vom 4.10.2012 zur Gleichbehandlung von Jungen und Mädchen:

´...
Aber es gibt Formen wie z.B. die Entfernung der Klitorishaut, die z.B. in einer der vier Gelehrtenschulen des Islam praktiziert werden, die durchaus vergleichbar sind. Irmingard Schewe-Gerigk: "Menschenrechte sind nicht teilbar – auch nicht zwischen Mädchen und Jungen. Deshalb setzt sich TERRE DES FEMMES für die Unversehrtheit aller Kinder ein.“
...´

siehe unter

http://frauenrechte.de/online/index.php/presse/aktuelle-presseinformationen/1058-regierung-legt-gesetzesentwurf-zur-beschneidung-vor-terre-des-femmes-kritisiert-vorhaben-04-10-2012.html

Weisen Sie diese Kritik zurück?

Ich danke für Ihre Antwort,
M. Lein

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lein,

vielen Dank für Ihre Zuschrift auf abgeordentenwatch.de.

Nach Auswertung der Anhörung im Deutschen Bundestag und vielen Gesprächen mit Mitgliedern der betroffenen Religionsgemeinschafen und Kinder- und Jugendärzten habe ich mich entschlossen, den Antrag meines Fraktionskollegen Burkhard Lischka zu unterstützen. Ich habe wie andere Gesundheitspolitiker darauf bestanden, dass wir die medizinischen Fragen genauer klären. Das war aus meiner Sicht im Entwurf der Regierung nicht klar genug geregelt. Wir brauchen aber hohe und bundeseinheitliche Standards für die Qualifikation der Beschneider und ein vorhergehendes Beratungsgespräch der Eltern mit einem Arzt.

Ergänzend zu meiner Unterstützung des Antrags von Burkhard Lischka habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin Kerstin Griese einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser Änderungsantrag betrifft den neu zu schaffenden § 1631 d Absatz 2. Dort wird geregelt, dass die Beschneidung innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der Geburt des Sohnes auch von Personen, die von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene sind, vorgenommen werden kann, wenn sie dafür besonders ausgebildet und für die Durchführung der Beschneidung einer Ärztin oder einem Arzt vergleichbar befähigt sind.

Zwar halte ich eine Frist grundsätzlich für richtig, da somit sowohl der freien Ausübung der Religion als auch der Schutzpflicht für die körperliche Unversehrtheit des Kindes Rechnung getragen wird. Allerdings halte ich die Sechs-Monate-Frist, die die Bundesregierung in Ihrem Gesetzentwurf vorsieht, für zu weitgehend. In der Anhörung wurde von vielen Experten auf die schwedische Regelung verwiesen, die eine Frist von zwei Monaten vorsieht. Deshalb sah der von mir initiierte Antrag eine Frist von zwei Monaten vor.

Leider haben weder der Änderungsantrag von Burkhard Lischka noch der von mir eingebrachte Änderungsantrag eine Mehrheit erzielt. Ohne diese vorgeschlagenen Änderungen war für mich eine Zustimmung zum Regierungsentwurf nicht möglich. Zudem war ich sehr darüber verärgert, wie die Regierung die Debatte um Beschneidungen möglichst kurz halten wollte - ein völlig unangemessener Umgang mit dem Parlament. Da mir der alternative Gesetzentwurf im Hinblick auf die Einschränkung der freie Religionsausübung zu weitreichend war, habe ich auch diesem Entwurf nicht zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB