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Frage von Alexander W. •

Frage an Carola Reimann von Alexander W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

ich bin verantwortlich für die Versorgungsoptimierung von Patienten mit schweren chronischen Erkrankungen.
Vor einiger Zeit wurde das Gutachten zum Thema Pay for Performance Verträge dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt = mit der Empfehlung solcher Vertragsarten. Natürlich sollten sie wissenschaftliche Kriterien erfüllen und für das Gesundheitssystem und die Patienten einen Mehrwert darstellen.
Ich habe mich darauf spezialisiert solche Verträge zwischen der Industrie / Kasse und Ärzten zu entwickeln.
Trotz Einhaltung aller Vorschriften (z.B. BVA Kriterien) aber auch wissenschaftlicher und gesundheitsökonomischer Kriterien, schreckt die Kasse noch immer vor solchen Modellen zurück.
Auch wenn der Nutzen klar belegt wurde, und eine Einsparung der Kosten für die Kasse schon nach 12 Monaten zu sehen ist. Wohlgemerkt die Verbesserung der Patientengesundheit steht an oberster Stelle.
Wie könnte man die Kassen dazu bewegen, den Empfehlungen des Pay for Performance Gutachten zu folgen ? Wie kann man den Kassen mehr Rechtssicherheit, bei der Durchführung innovativer Versorgungsprojekten geben ? Hier könnte doch die Politik Hilfestellung geben?

Herzlichen Dank
Alexander Wilke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wilke,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Glücklicherweise hat in den vergangenen Jahren die Debatte über Qualität- und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen an Fahrt gewonnen. Doch nach wie vor stehen wir in diesem Bereich vor großen Herausforderungen. Qualitätsanforderungen zu definieren und Qualität (auch über Sektorengrenzen hinweg) zu messen, ist eine sehr komplexe Aufgabe, die uns fortwährend begleiten wird. Man muss Qualitätssicherung als lernendes System verstehen, das unter Einbeziehung aller Akteure kontinuierlich weiterentwickelt werden muss. In den nächsten Jahren wird es darauf ankommen, die eingeleiteten Maßnahmen für eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung weiterzuführen, ein Maximum an Transparenz zu gewährleisten (zum Beispiel über die Veröffentlichung von Qualitätsdaten), aber auch neue Anreize zu setzen.

Hierzu gehört natürlich auch auszuloten, inwiefern wir mittels finanzieller Anreize („Pay for Performance“) zur Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen können. Das von Ihnen genannte Gutachten, ich nehme an, Sie beziehen sich auf das Gutachten „Pay-for-Performance im Gesundheitswesen“ der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung, gibt hierzu einen guten umfangreichen Überblick zum Stand der Entwicklungen im Bereich Pay-for-Performance. Zweifelsohne gibt es ermutigende Erfahrungen mit diesem Instrument, aber das Gutachten kommt auch zu dem Schluss, dass weiterhin Forschungsbedarf besteht und eine Weiterentwicklung insbesondere im Bereich der Qualitätsmessung dringend erforderlich ist. Nun kann ich über die von Ihnen berichtete Zurückhaltung der Krankenkassen auch nur mutmaßen, jedoch spielen diese offenen Fragen hierbei sicherlich eine Rolle. Darüber hinaus wird mir auch immer wieder berichtet, dass die Krankenkassen vor dem Hintergrund möglicher Zusatzbeiträge vorsichtig mit finanziellen Folgen innovativer Versorgungsprojekte umgehen. Dies ist ein weiterer Grund, warum ich mich für die Einführung einer Bürgerversicherung und die Abschaffung dieser Zusatzbeiträge einsetze.

Ich bin der Überzeugung, dass wir die Forschung in diesem Bereich weiter intensivieren müssen. Zugleich ist es wichtig, dass alle Akteure im Gesundheitswesen offen gegenüber neuen Anreizsystemen für mehr Qualität in der Versorgung sind. Ich werde jedenfalls weiterhin in meinen Gesprächen mit den Verantwortlichen auf Kassen- und Leistungserbringerseite für die Weiterentwicklung und den Einsatz neuer Anreizsysteme werben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB