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Carola Reimann
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Frage von Horst W. •

Frage an Carola Reimann von Horst W. bezüglich Gesundheit

Hallo Frau Dr. Reimann,

habe eben erfahren,das Polizeibeamte und Feuerwehrbeamte in der Mehrzahl keine Krankenversicherung brauchen und das die Kosten der Bund/Land übernimmt.Können sie mir sagen,warum das so ist?Ich bin selbst Beamter im mittleren Dienst (Bundesbahn),habe eine 80% Kostenabdeckung durch die KVB,die ich bezahlen muss und eine Restkostenversicherung,die die restlichen 20 % abdeckt,auch kostenpflichtig.Des weiteren bezahle ich Praxisgebühr,Medikamentenzuzahlung und so einige Leistungen werden nicht mehr übernommen .Zu sagen,Polizeibeamte verdienten zu wenig ,das kann ich aus meiner Sicht ebenfalls nicht bestätigen,da ja nach der Polizeireform die meisten in den gehobenen Dienst gelangt sind (Gehaltstufe A9 und höher),warum eigentlich? Muessen Streifenpolizisten denn im gehobenen Dienst sein?Das hat früher der einfache und mittler Dienst gemacht.

Mit freundlichen Gruessen
Horst Willuweit

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Willuweit,

vielen Dank für Ihre Anfrage via abgeordetenwatch.de.

Die Heilfürsorge als Krankenversicherung für Feuerwehr und Polizei ist maßgeblich mit dem hohen Berufsrisiko für die Gesundheit begründet. Beide Berufsbereiche könnten sich im normalen Versicherungssystem nur zu sehr hohen Kosten versichern, weshalb der Staat hier ein besonderes Versorgungssystem geschaffen hat. Aus diesem Grund sind die verschiedenen Gruppen von Beamten nicht einheitlich krankenversichert. Die Regelung durch das Beamtengesetz erfolgt jedoch - mit Ausnahme z.B. der Bundespolizei - auf Landesebene, und ist aus diesem Grund auch in jedem Bundesland verschieden. Genaue Auskünfte über die Beweggründe der verschiedenen Länder erhalten Sie bei beim zuständigen Landesministerium. Weiterhin ist die Regelung für verbeamtete Staatsdiener Teil des Ressorts Innenpolitik und nicht meinem primären Bereich der Gesundheitspolitik zugeordnet. Trotzdem kann ich sagen, dass die von der SPD geplante Bürgerversicherung in Zukunft alle Bürger einschließt, und damit für mehr Gerechtigkeit in dem System der Krankenversicherung sorgen soll.

Die von Ihnen erwähnte Praxisgebühr, die die SPD schon seit längerer Zeit als nicht-zielführend und ungerecht kritisiert hat, ist inzwischen abgeschafft. Somit ist diese unnötige Mehrbelastung für Sie heute glücklicherweise entfallen.

Ebenso wie die Krankenversicherung von Beamten in den verschiedenen Bundesländern voneinander abweicht, ist auch die Besoldung und Einteilung in Dienstgruppen eine andere. Streifenpolizisten müssen also keineswegs ausschließlich Beamte des gehobenen Dienstes sein. Dies ist ebenfalls von Land zu Land unterschiedlich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB