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Frage von Andreas K. •

Frage an Carola Reimann von Andreas K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

der aktuelle Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung offenbart in erschreckender Weise, dass die innerärztliche Honorarverteilung zu erheblichen Verwerfungen bei einzelnen Abrechnungsgruppen führt. Dabei fällt insbesondere die Abrechungsgruppe der Psychotherapeuten auf, die trotz einer hohen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 47 Stunden weniger als die Hälfte des durchschnittlich verfügbaren Monatseinkommens eines Arztes erzielen konnte (2.658 Euro vs. 5.442 Euro).

Psychische Erkrankungen führen nicht nur zu individuellem Leid, sondern auch zu enormen wirtschaftlichem und gesamtgesellschaftlichem Folgeschäden. So zeigt der Gesundheitsreport der Deutschen Angestellten-Krankenkassen (DAK), dass im Jahr 2011 bereits 13,4 Prozent aller beruflichen Fehltage durch psychische Erkrankungen begründet waren.

Da psychische Erkrankungen stetig an Bedeutung gewinnen, wird auch die Relevanz psychotherapeutischer Behandlungsleistungen steigen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass die Erbringer dieser Behandlungsleistungen durch existenzbedrohende Niedrighonorare aus dem Versorgungssystem gedrängt werden.

Ich möchte Sie als Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages bitten, zu folgender Frage Stellung zu nehmen:

Welche Strukturveränderungen für die ambulante psychotherapeutische Versorgung schlägt der Gesundheitsausschuss vor, um die Abrechnungsgruppe der Psychotherapeuten vor der existenzbedrohenden Benachteiligung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen zu schützen?

Mit vorzüglicher Hochachtung

Andreas Köhnke

1. KBV-Honorarbericht:
http://www.kbv.de/41532.html

2. ZI-Praxis-Panel:
http://www.zi-pp.de/free_pdf/ZiPP_Jahresbericht_2010_final.pdf

3. DAK-Gesundheitsreport 2012:
http://www.dak.de/content/filesopen/Gesundheitsreport_2012.pdf

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Köhnke,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema ambulante psychotherapeutische Versorgung, auf die ich Ihnen gerne als Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion antworten möchte. Die im Gesundheitsausschuss vertretenen Fraktionen haben unterschiedliche Positionen. Deshalb macht der Gesundheitsausschuss als solches keine Vorschläge zur Verbesserung der Situation der Psychotherapeuten.

Mit der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes im Jahre 1999 wurde die psychotherapeutische Versorgung der Patientinnen und Patienten fester Bestandteil der ambulanten Versorgung in Deutschland. Niedergelasse Psychotherapeuten wurden ab diesem Zeitpunkt aktiver Bestandteil des Selbstverwaltungssystems der Leistungserbinger. Auch sie wurden in der Folge der Bedarfsplanung unterworfen. Zudem entscheiden sie seitdem mit über die Verteilung der Gesamtvergütung unter den Leistungserbringern.

Die Selbstverwaltung ist integraler Bestandteil unseres sozialstaatlichen Gefüges und Ausdruck institutioneller Mitbestimmung in Deutschland. Diese Form der Entscheidungsfindung ist von der Einsicht getragen, dass sachdienliche und zielführende Entscheidungen stets auf der Ebene der betroffenen Akteure gefällt werden sollten. Der Gesetzgeber gibt hier lediglich den Handlungsrahmen vor.

Kassen und Leistungserbringer beraten und entscheiden in der gemeinsamen Selbstverwaltung über die notwendigen Richtlinien und Maßnahmen zur Versorgungssicherheit der Versicherten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Überarbeitung der Bedarfsplanungsrichtlinie als Folge des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes zum 01.01.2013 angekündigt. Die SPD-Bundestagsfraktion erwartet die fristgerechte Ausarbeitung der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie. Mit einer Ausklammerung der psychotherapeutischen Versorgung ist hier nicht zu rechnen. Aktuell hat der G-BA bereits Maßnahmen ergriffen, um alle Beteiligten auf diesen Zeitplan zu verpflichten. So wurde bereits die Anwendung des Demografiefaktors ausgesetzt und ein Niederlassungsstopp für bisher nicht der Bedarfsplanung unterworfene Facharztgruppen erlassen.

Die verantwortlichen Akteure im G-BA sind dazu aufgerufen, ergebnisorientiert die verschiedenen Bedarfsplanungskonzepte für eine zukunftsfähige Versorgung der Versicherten miteinander in Einklang zu bringen. Dies setzt in erster Linie ein grundlegendes Bewusstsein für die Bedürfnisse der Versicherten voraus. Gerade die Versicherten in unterversorgten Regionen verlassen sich darauf, dass es zu einer neuen Verteilung der vorhandenen Versorgungskapazitäten nicht nur im psychotherapeutischen Bereich kommt. Eine weitere Runde von Beitragserhöhungen zum Ausbau der Versorgung in diesen Regionen wird erwartungsgemäß auf mangelndes Verständnis stoßen. Die Erwartungshaltung gegenüber den Verantwortlichen ist demnach enorm.

Andere Maßnahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes, die eine notwendige Verbesserung der Versorgungssituation herbeiführen sollen, greifen eindeutig zu kurz. Zukunftsweisende Akzente zur Verbesserung der Versorgungssicherheit, wie die von der SPD-Bundestagsfraktion vorgeschlagene konsequente Forcierung der Delegation medizinscher Leistungen oder mobiler Versorgungskonzepte, werden zu Recht von den Betroffenen in diesem Gesetz der Bundesregierung vermisst.

Die Gremien der Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verantworten in Eigenregie die Verteilung der Honorare. Rechtsgrundlage für die Honorarverteilung ist § 87b SGB V. Hier wird grundsätzlich die Verteilung der von den Krankenkassen bereitgestellten Gesamtvergütung zwischen den verschiedenen Gruppen der Leistungserbinger selbstständig und getrennt nach Haus- und Fachärzten geregelt.

Die rot-grüne Bundesregierung hat mit dem GKV-Modernisierungsgesetz im Jahre 2004 dafür gesorgt, dass die Honorarverteilung vertraglich im Einvernehmen mit den Kassenverbänden zu erfolgen hatte. Dies war von der Überzeugung getragen, dass es dringend einer Stärkung der primärärztlichen Versorgung bedurfte und dass es ein weiteres Auseinanderdriften der Honorare zwischen den Arztgruppen zu verhindern galt. Trotz unserer Kritik hat die aktuelle Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz zum 01.01.2012 diese wegweisende Regelung rückgängig gemacht. Auch die Regelung, wonach der Bewertungsausschuss aus Kassen und Ärzten die Kriterien für den Verteilungsmaßstab bundeseinheitlich festlegt, wurde wieder abgeschafft. Der Möglichkeit einer Zementierung von Honorarunterschieden wird auf diesem Wege Vorschub geleistet.

Am 10. Oktober 2012 haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband im Erweiterten Bewertungsausschuss auf einen Honoraranstieg für das kommende Jahr geeinigt. Die Honorare für die 150.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten werden im Jahr 2013 um bis zu 1,27 Milliarden Euro steigen. Das entspricht einem Anstieg von rund vier Prozent.

Die Psychotherapeuten konnten darüber hinaus eine Herausnahme ihrer Honorare aus der mengenbegrenzten Gesamtvergütung erreichen. Die Vereinbarung sieht eine extrabudgetäre Honorarsteigerung in Höhe von 130 Millionen Euro für die niedergelassene Psychotherapeuten vor. Auf diese Weise wurde Konflikten der Leistungserbinger untereinander aus dem Wege gegangen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB