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Carola Reimann
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Frage von Richard H. •

Frage an Carola Reimann von Richard H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg ( www.dkfz.de ) publiziert über das Rauchen von Tabak und dessen Folgen. Ich möchte gerne wissen:

- glauben Sie, dass alle Aussagen des DKFZ über die Folgen des Tabaks der Tatsache entsprechen?
- ist nicht der Mensch gegen die Nikotindroge durch unsere GG Art. 1 und 2 völlig geschützt?
- wenn ja, warum werden dann neue Ländergesetze erlassen, die dem Grundgesetz widersprechen?
- müssen Politiker ihren Amtseid, "Schaden vom Volke abzuwenden", einhalten?
- warum gibt es nicht einmal einen Kinderschutz gegen Tabakrauch in der elterlichen Wohnung? Was sagt dazu das GG Art. 13 (7) aus?
- trifft es zu, dass Rauchen, im Beisein von anderen Menschen, besonders Kindern, als vorsätzliche Körperverletzung gewertet wird?
- wie bewerten Sie das StGB der §§ 223 - 229?
- sind die Volksvertreter verpflichtet, sich für Menschenrechte und deren Wohlergehen einzusetzen?
- sind nicht alle Freiheitsrechte dem Recht auf körperlicher Unversehrtheit unterstellt?
- warum ist die hochgiftige Droge Tabak nicht geächtet, wie alle andere Drogen auch?
- warum akzeptiert die Bundesregierung, verursacht durch Rauchen, einen volkswirtschaftlichen Schaden von etwa 50 Milliarden Euro?
- dürfen sich Menschen überall und zu jeder Zeit aufhalten wo sie wollen, ohne von Nikotingift geschädigt zu werden?

Es grüßt Sie rauchfrei
Richard Hagenauer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hagenauer,

vielen Dank für Ihre Fragen auf abgeordnetenwatch.de.

Aus Ihren zahlreichen Fragen schließe ich, dass sie sich einen besseren Nichtraucherschutz wünschen. Dieses Anliegen teile ich. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen: Bei Passivrauchen reden wir nicht von Augenbrennen, sondern von Herzerkrankungen, Schlaganfällen und Lungenkrebs! Für die Betroffenen bedeutet dies schmerzhafte Krankheitsverläufe, strapaziöse Therapien und oft akute Lebensgefahr. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums, an dessen Expertise ich keine Zweifel habe, sterben jährlich 3300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens. Diese traurige Tatsache kann gar nicht oft genug erwähnt werden, angesichts der immer wiederkehrenden Verharmlosungen, insbesondere durch die Tabaklobby.

Das Bundesverfassungsgericht sieht in der Begründung zu seinem Urteil zum Nichtraucherschutz in Gaststätten vom 30. Juli 2008 den Nichtraucherschutz als „überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“ an. Ich teile diese Einschätzung des Verfassungsgerichtes zum Nichtraucherschutz.

Im Rahmen des Nichtraucherschutzes ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den schädlichen Folgen des Passivrauchens, sowie vor dem Einstieg in die Nikotinsucht die größte Verantwortung. Für Kinder und Jugendliche birgt Zigarettenrauch große gesundheitliche Gefahren. Zu diesem Zweck muss die Aufklärung und Information, insbesondere der Eltern, deutlich verbessert werden. Eltern müssen wissen, wie schädlich Passivrauchen für die Gesundheit ihrer Kinder ist. Zweifellos gibt es noch viel zu tun, um den Nichtraucherschutz auch im privaten Raum zu verbessern.

Wie sie vielleicht wissen, engagiere ich mich, zusammen mit anderen Abgeordneten des Bundestages, in einer überfraktionellen Arbeitsgruppe Nichtraucherschutz. Gemeinsam arbeiten wir derzeit an einem Entwurf zum bundesweit einheitlichen und umfassenderen Nichtraucherschutz. Denn das Model „Flickenteppich“ - die vielen verschiedenen Nichtraucherschutzgesetze der einzelnen Bundesländer - sorgt für Verunsicherung und Konflikte.

Leider gibt es von Seiten der Bundesregierung und der Koalition von CDU/CSU und FDP keine Anzeichen, eine bundesweit einheitliche und umfassende Regelung zum Nichtraucherschutz auf den Weg zu bringen. Eine Initiative unsererseits hätte derzeit bei den bestehenden Mehrheiten daher leider keine Aussicht auf Erfolg. Deshalb setzen wir vor allem auf einen neuen Anlauf in der nächsten Wahlperiode.

Selbstverständlich führen wir die Entwicklung des Konzepts weiter fort und arbeiten auf einen verbesserten Nichtraucherschutz hin.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB