Frage an Carola Reimann von Peter K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,
2004 hat die Regierung zur Finanzierung der Krankenversicherung folgendes beschlossen:
Alle betrieblichen (BAV) Lebensversicherungen und Pensionskassen haben Beiträge zur KV zu tragen.
Ich habe 1985 eine Pensionskasse abgeschlossen und die Beiträge ohne Zuschuß eines Arbeitgebers selbst gezahlt. Auf diese hieraus erfolgte Rentenzahlung von ca. 500 € monatlich zahle ich seit Feb. 2006 (65 J alt) KV-Beiträge. Hiergegen habe ich Einspruch eingelegt. Hätte ich einen Zuschuß von einem Arbeitgeber bekommen wäre die Zahlung zur KV völlig in Ordnung. Wie ich schon erwähnte habe ich keine Zuschüsse bekommen. Inzwischen haben sich die Krankenkassen, vermutlich durch die vielen Einwände gegen die Zahlung, mit den Lebensversicherungen bei der BAV geeinigt und diejenigen die ihre Beiträge selbst zahlten brauchen keine KV-Beiträge mehr zahlen. Zur Pensionskasse gibt es keine Einigung obwohl ich doch auch meine Beiträge selbst zahlte. Gehöre ich zur 2. Klasse? Es ist doch egal ob BAV oder Pensionskasse. Beides sind doch Versicherungen um im Alter versorgt zu sein.
Ich bekomme mit der gesetzlichen Rente und der P-Kasse ca. 950 € monatlich und das mit einer schwerstbehinderten Frau. Das Pflegegeld (Stufe2) gebe ich für Haushaltshilfen u.ä. aus. Uns bleiben zum Leben keine 300 € monatlich.
Seit 2006 habe ich einen Anwalt zwecks Klärung gegen die Krankenkasse eingeschaltet. Mein Fall liegt beim Sozialgericht in Hamburg und es wird nur mit lapidaren Ausreden von Seiten des Gerichts (zu viel Prozesse, div. Fragen an die KV und an die LV (Pensionskasse) usw.) gearbeitet. Ich glaube man drückt sich um eine vernünftige Klärung oder man wartet die Entscheidung einer höheren Stelle ab.
Ist von Seiten des Gesetzgebers mit einer Klarstellung des Gesetzes zu rechnen?
Können Sie mir helfen ? 6 Jahre sind doch für einen Sozialprozess zu lang oder?
Für eine positive Antwort wäre ich dankbar
Peter Krieter
Sehr geehrter Herr Krieter,
da Sie uns am 21.06.2012 eine aktualisierte Anfrage zu diesem Themenkomplex geschickt haben, möchte ich an dieser Stelle auf meine Antwort auf diese Frage verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB