Frage an Carola Reimann von Heribert K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,
ich habe hier mehrere Fragenkomplexe und würde mich freuen, wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten:
A) Es bestehen Rücklagen in den GKVen + Gesundheitsfonds von 19,5 Mrd €. Bei einem Beitragsaufkommen von 169 Mrd € + Zuschüssen des Bundes von rd. 15 Mrd € = 184 Mrd € entspricht die Rücklage 11% der Beitragseinnahmen. Rechnerisch hätten also 71 Mio Beitragszahler (=85 % der Bevölkerung) - JEDER- ca. 300 € überzahlt, was 25 € im Monat entspricht. Angesichts dieser Rücklagen - und seit Jahren regelmäßig erwirtschaften Überschüssen - wie steht die SPD zur Abschaffung der Praxisgebühr?
B) Der § 305b SGB V wird geändert. Warum soll die Bilanzierung nach SGB und nicht nach HGB erfolgen? Was soll hier versteckt werden und warum? Sollen die Pensionsrückstellungen analog dem BilMoG bilanziert werden? Wer testiert die Jahresabschlüsse? Wird mit der Änderung des § 305 b SGB auch die "doppelte Buchführung" bei den GKVen eingeführt?
C) Wie kann ich mich bis zu geplanten Änderung des 305 b SGB V informieren, ob es meiner Kasse "gut" geht (wegen 3-jähriger Bindefrist bei Wahltarif u. Gefahr v. Beitragszuzahlungen) und welches Eigenkapital sie hat?
D) In welchem Umfang fallen Verwaltungskosten für nicht ärztliche Leistungen (außerhalb der GKVen) an, z.B. um Rückfragen GKVen für Verordnungen zu beantworten oder um Leistungen zu dokumentieren? Gibt es hier Erhebungen?
E ) Nach den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKVen vom BMG für 2011 beliefen sich die Beiträge der ALG II-Empfänger auf rund 4,4 Mrd Euro. Von wem wurden diese Beiträge geleistet? Wie partizipieren die nicht ges. Versicherten (z.B. Beamte) an den Zahlungen? Wird der Bund sich künftig (weiter?) an den Beitragszahlungen für ALG II-Bezieher beteiligen und in welchem Umfang?
F) Ließe sich die Solidarität der Organspender nicht durch Zuschuss für Beerdigungskosten oder durch Beitragssenkungen belohnen?
Ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner Fragen.
Heribert Karsch
Sehr geehrter Herr Karsch,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.
Niemand ist heute mehr von der Steuerungswirkung der Praxisgebühr überzeugt. Ursprünglich sollte sie eine Senkung der Facharztbesuche erreichen. Diese beabsichtigte, steuernde Wirkung hat sie jedoch klar verfehlt. Vielmehr verursacht sie einen hohen Verwaltungsaufwand auf Seiten der Ärzte und bei den Krankenkassen. Einen entsprechenden Antrag zur Abschaffung der Praxisgebühr hat die SPD-Fraktion bereits in den Bundestag eingebracht. Leider wird die abschließende Beratung im Gesundheitsausschuss durch die Mehrheit von FDP und CDU/CSU verhindert. Sie finden den Antrag der SPD unter folgendem Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/091/1709189.pdf .
Die Finanzen der GKV werden von den zuständigen Landesbehörden, dem BVA sowie dem Bundesrechnungshof kontrolliert. Auf diese Weise wird die Lage der gesetzlichen Krankenversicherung einer breiten Öffentlichkeit transparent gemacht.
Im Falle einer Erhebung von Zusatzbeiträgen besteht für die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht. So wird es den Versicherten ermöglicht, ihre Kasse nach Qualität und Umfang der Leistungen zu wählen. Die Kontrolle der Bilanzen obliegt den oben genannten Stellen.
Zu den Verwaltungskosten der GKV existieren diverse Erhebungen und Berechnungen. Diese kommen je nach Konzeption zu sehr verschiedenen Ergebnissen. Einig sind die Erhebungen jedoch in einem Punkt: Die durchschnittlichen Verwaltungskosten der GKV liegen deutlich unterhalb derer der privaten Krankenversicherungen.
Die GKV-Beiträge der ALG-II Empfänger leistet die Bundesagentur für Arbeit. Diese finanziert sich wiederum aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung.
Das Thema Organspende berührt Menschen in den sensibelsten Bereichen ihres Lebens. Es ist verbunden mit großen Ängsten und Hoffnungen. Die Bereitschaft zur Spende kann deshalb nicht hoch genug gewürdigt werden. Ich halte es aber für grundlegend falsch, Organspende mit materiellen Anreizen zu versehen, denn auf diese Weise würde die Organspende kompromittiert. Wir wollen, dass die Bereitschaft zur Spende ein Zeichen der Solidarität und Menschlichkeit, nicht der materiellen Interessen oder der finanziellen Not, ist. Die Uneigennützigkeit ist darüber hinaus ein wichtiges, emotional entlastendes Zeichen für die Empfänger der Spenderorgane. Daher wählen wir den Weg der Aufklärung und Information. Das Vertrauen der Menschen zu gewinnen, ist aus unserer Sicht der einzig nachhaltige Weg zur Erhöhung der Spendebereitschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB