Frage an Carola Reimann von Burckhard D. bezüglich Umwelt
In der Region Braunschweig/Wolfenbüttel soll Gas mit dem Frackingverfahren gesucht werden.
Wie ist Ihre Stellungnahme zum Fracking zur Gasgewinnung und seine Risiken?
Was gedenken Sie zu tun, sollten Sie gegen das Frackingverfahren votieren?
Ist in der Region um die Asse eine Gasförderung nach dem Frackingverfahren überhaupt vertretbar?
Sind Sie bereit, dafür einzutreten, dass das Genehmigungsverfahren (besser, es würde gesetzlich verboten!) für das fracking öffentlich, transparent und nach demokratischen Grundsätzen durchgeführt wird?
Sind Sie bereit dafür einzutreten,
a)einen angemessenen Entschädigungfonds (Schäden an Gesundheit und Eigentum der Bevölkerung) als Bedingung für eine Genehmigung vertraglich zu vereinbaren?
b) die Frackingfirmen vertraglich zu verpflichten, im Schadenfall beweisen zu müssen, dass ein eingetretener Schaden nicht durch das fracking verursacht wurde (Beweislastumkehr)
c) eine unabhängige, vereidigte Sachverständigenkommission vertraglich durchzusetzen, die den Betrieb des fracking in allen Betriebsbereichen ohne Voranmeldung und jederzeit mit den von der Kommission für geeignet angesehenen Mitteln und Messmethoden kontrollieren kann, Schäden gerichtsfest registriert und beurteilt sowie ihre Untersuchungsergebnisse dem Landes/Bundesparlament vorlegt und in der Presse in geeigneter Form veröffentlicht.
d) dass die sofortige, entschädigungsfreie Beendigung der Gasausbeutung nach dem Frackingverfahren bei entsprechender Risikolage vorgenommen werden kann, unter Beibehaltung der Verpflichtung zur Schadensbeseitigung durch die Firmen bis zur Wiederherstellung des schadenfreien Zustandes der Region.
e) dass ein Anspruch auf Ausgleich des Wertverlustes bei Verkauf von Immobilien in der betroffenen Region durch die Firmen (Entschädigungsfond) besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.Burckhard Scheffer
Sehr geehrter Dr. Scheffer,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Fracking. Gerne möchte ich Ihnen die Position der SPD-Bundestagsfraktion zur Förderung von unkonventionellem Erdgas erläutern.
Wir haben am 8. November 2011 den Antrag „Leitlinien für Transparenz und Umweltverträglichkeit bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas“ in den Bundestag eingebracht. Den Text finden Sie hier:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/076/1707612.pdf .
In dem Antrag fordern wir eine Aussetzung aller Frac-Maßnahmen bis verlässliche wissenschaftliche Erkenntnisse über die möglichen Risiken und Folgen des Frackings vorliegen. Der bisherige gesetzliche Rahmen reicht dazu überhaupt nicht aus. In Trinkwasser-Gewinnungsgebieten muss Fracking verhindert werden. Zudem wollen wir eine transparente Beteiligung der Kommunen, Behörden und Umweltverbände. Auch eine verbindliche Umweltverträglichkeitsstudie soll genau wie eine transparente Offenlegung der verwendeten Additive grundsätzlich festgeschrieben werden. Außerdem müssen Haftungsfragen geklärt werden. Die Fracking-Firmen sollen für sämtliche Schäden unbegrenzt haften und sich zur Begleichung möglicher Schäden durch Rückstellungen finanziell absichern.
Am 21. November 2011 gab es eine Anhörung des Umweltausschusses des Bundestages zu dem Thema. Die Aufzeichnung und Zusammenfassung dieser Anhörung finden Sie unter
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/36605378_kw47_pa_umwelt/index.html .
Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihren Antrag (Drs. 17/7612) Anfang Februar durch einen Änderungsantrag noch um zwei neue Forderungspunkte ergänzt:
- sich im Sinne eines „Moratoriums“ dafür einzusetzen, dass keine Anträge, die Maßnahmen zur gewerblichen Erkundung, Aufsuchung und Gewinnung von Schiefergas mittels Frac- oder Frac-Vorbereitungsmaßnahmen beinhalten, entschieden werden, bis Fracking-Methoden ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, die zu einer schädlichen Veränderung der Grund- und Trinkwasserbeschaffenheit führen, zur Verfügung stehen;
- sich dafür einzusetzen, dass das Genehmigungsrecht für die Erdgasförderung mittels Frac-Maßnahmen derart geändert wird, dass nur noch Anträge mit Frac- Maßnahmen, bei denen keine giftigen Chemikalien eingesetzt werden, genehmigungsfähig sind;
Die Anträge der Opposition, also von SPD, Grünen und Linken, konnten am 8. Februar 2012 in der Sitzung des Umweltausschusses des Bundestages nicht abgestimmt werden, weil CDU/CSU und FDP das mit ihrer Mehrheit verhindert haben. Grund dafür ist, dass die Regierungskoalition noch keine Haltung zu dem Thema hat. Schwarz-Gelb ist auch in dieser Angelegenheit handlungsunfähig und ohne Konzept.
Auch die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag hat sich frühzeitig um das Thema Fracking gekümmert. Mit zwei Entschließungsanträgen vom April und September 2011 hat sie die parlamentarische Beratung angestoßen: 1. »Bergrecht an die gesellschafts- und umweltpolitischen Anforderungen anpassen«
( http://www.spd-fraktion-niedersachsen.de/imperia/md/content/ltf/unserearbeit/reden/drucksachen/16-3519bergrecht.pdf )
und 2. »Fracking - Sicherheit für Mensch und Umwelt geht vor!«
( http://www.spd-fraktion-niedersachsen.de/imperia/md/content/ltf/unserearbeit/reden/drucksachen/16-3967.pdf ).
Beide Anträge zielen auf die Modernisierung des Bundesbergrechts ab, der letztere fordert die Verbesserung des Trinkwasser- und Umweltschutzes sowie den Versicherungsnachweis für den Vorhabenträger. Im Zuge der Beratungen kam es dann am 13. Februar 2012 zu einer öffentlichen Expertenanhörung zur Fracking-Technik sowie zum Ausbau des Gaskavernenfeldes Etzel.
Sowohl die Anhörung im Bundestag wie auch im niedersächsischen Landtag haben die Position der SPD bestätigt.
Sie können sich sicher sein, dass wir uns weiterhin dafür einsetzen werden, die gesetzlichen Defizite beim Fracking-Verfahren zu beheben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB