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Frage von Dieter U. •

Frage an Carola Reimann von Dieter U. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo,
sollen -müssen Erwerbsunfähige bis ihr Lebensende Hartz4-Grundsicherung beziehen
ist das für die SPD -sozial ???---Mindestrente ?

Mfg
Dieter Uhrmeister

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Uhrmeister,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de zum Thema Erwerbsminderungsrente.

Die Leistungen in der Erwerbsminderungsrente müssen nach Meinung der SPD verbessert werden. Unsere Position können Sie im auf dem Parteitag in Berlin am 5. Dezember 2011 beschlossenen Leitantrag „Den Wert der Arbeit und die Lebensqualität im Alter erhöhen“
( http://www.spd.de/scalableImageBlob/21860/data/beschluss_arbeit_alterssicherung_lang-data.pdf
) unter Punkt 5.4. „Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente:
Verlängerung der Zurechnungszeit“ nachlesen:

„Erwerbsminderung stellt heute ein zentrales Risiko für Altersarmut dar. Für viele Beschäftigte ist es aus gesundheitlichen und körperlichen Gründen nicht möglich, das gesetzliche Rentenalter im Erwerbsleben zu erreichen. Sie werden durch Erwerbsminderungsrenten geschützt. Allerdings müssen die Leistungen besser ausgestattet werden.

Wir wollen die Zurechnungszeiten in einem Schritt bis zum vollendeten 62. Lebensjahr anheben und dies aus Beitragsmitteln finanzieren. Durch die Verlängerung der Rente nach Mindestentgeltpunkten werden gerade für diejenigen mit niedrigen Rentenansprüchen auch die Leistungen in der Erwerbsminderungsrente verbessert.

Wir wollen die rentenrechtlichen Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abschaffen, da Erwerbsunfähigkeit nicht auf einer freiwilligen Entscheidung der Betroffenen beruht.

Für ältere Arbeitslose über 60 Jahre, die zwar leistungsgemindert sind, aber keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, wollen wir einen Rechtsanspruch auf eine sozialversicherte Beschäftigung schaffen.

Keine Arbeitslose und kein Arbeitsloser soll einen mit Abschlägen verbundenen vorzeitigen Rentenbeginn akzeptieren müssen oder nach einem langen Arbeitsleben vor dem Renteneintritt auf Arbeitslosengeld II verwiesen werden.

Auch die betriebliche und geförderte Altersvorsorge sollen zukünftig das Erwerbsminderungsrisiko zu gleichen Bedingungen wie die gesetzliche Rentenversicherung absichern. Dafür müssen geeignete verbraucherschutzpolitische Regelungen geschaffen und die Förderbedingungen überprüft werden.“

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB