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Frage von Sabine L. •

Frage an Carola Reimann von Sabine L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

gibt es nur bei vorhandenen Medikamenten, oder Therapien eine Aufklärungspflicht bei Erkrankungen?
Jeden Tag berate ich Familien, deren Kinder an CMV erkrankt sind. Mehr als 900 Frauen habe ich bereits kennen gelernt und ich weiß, dass alle gern gewusst hätten was auf sie zukommt. Eltern kämpfen um ihre Kinder, sie überlegen die Konsequenzen, informieren sich über Kinder mit Behinderungen, wägen ab ob die Partnerschaft das trägt und wollen aktiv mit in die Entscheidungen eingebunden werden. Ferner werden sie von einem guten Gynäkologen dahingehend aufgeklärt werden, wie die Erkrankungsrate ist und wie die Schwangerschaft weiter optimal begleitet werden kann. Wenn es tatsächlich zu einem Abbruch käme, dürfen Eltern diesen nicht bewusst entscheiden? Eltern entscheiden sich ja auch bewusst für ihre Kinder, trotz Gefahr der Einbußen. Sie setzen sich intensiv mit dem Kind auseinander und suchen Lösungen. Nach der Geburt wird so ein begleitetes Kind bewusst von seinen Eltern angenommen. Eltern, die erst nach der Geburt die Behinderungen ihrer Kinder erfahren, sind überfordert, ratlos und stehen vor einer komplett neuen Lebenssituation, die sie nicht vorbereiten konnten. Ich kenne einige Pflegeeltern, die CMV-Kinder aus in Obhutnahmen aufgenommen haben, da die Eltern mit dem Problem nicht klargekommen sind. Ich kenne die andere Seite und bin entsetzt wie mit diesem Thema umgegangen wird. Wir Eltern haben ein Recht auf optimale Aufklärung von Anfang an. Ich möchte meine Tochter nicht missen,
aber vorbereitet hätte ich mich schon gern auf unsere neue Lebenssituation.
Warum ist es schwierig eine Aufklärungspflicht zu erwirken?

Mit freundlichen Grüßen

S. Leitner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Leitner,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de!

Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben auf die CMV-Problematik, die bereits Herr Dirk Junge hier auf abgeordnetenwatch.de angesprochen hat. Das Thema ist den Fachpolitikern bekannt und auch im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, dessen Vorsitz ich innehabe, wird kontrovers darüber diskutiert.

Die Debatte dreht sich derzeit um die fehlenden Therapiemöglichkeiten, den durch die Diagnose zu befürchtenden Schwangerschaftskonflikt und den Wunsch nach Aufklärung über die Konsequenzen einer CMV-Infektion. Bisher stehen sich die verschiedenen Positionen gegenüber. Alle Seiten haben nachvollziehbare Argumente und deshalb ist es auch so schwierig, eine Aufklärungspflicht zu erwirken.

Wie ich bereits in dem Schreiben an Herrn Junge dargestellt habe, ist die Einführung der Untersuchung auf CMV als routinemäßige Vorsorgeuntersuchung sicherlich erstrebenswert und ich habe Verständnis für Ihre Forderung. Offen bleiben jedoch die Folgen einer diagnostizierten Infektion: Solange es keine zugelassene Therapie gegen eine akute CMV-Infektion gibt, wird die Diagnostik die Schwangere in erster Linie in einen Schwangerschaftskonflikt führen.

Wir werden deshalb weiterhin die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam beobachten, in der Hoffnung, dass in Zukunft auch eine Therapie verfügbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann, MdB