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Carola Reimann
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Frage von Klaus W. •

Frage an Carola Reimann von Klaus W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

schon seit einiger Zeit wird die Neuregelung der GEZ diskutiert.
Nach dezeitigem Stand soll ab 2013 jeder Haushalt eine geräteunabhängige GEZ-Pauschale zahlen.
Wenn nun sowieso jeder Haushalt zahlen soll, dann könnte das doch einfacher über die Einkommenssteuer erfolgen.Diejenigen Mitbürger, de keine ESt zahlen, werden sowieso von der GEZ Zahlung befreit, wenigstens die von ALG1 und ALG 2. Den Renter, die von ESt Zahlungen befreit sind würde ich die GEZ auch schenken.
Vorschlag: Abschaffung der GEZ mit seinem bürokratischen Apparat,der sowieso immer in der Kritik steht, und Einziehung der notwendigen Gebühren für Rundfunkanstalen durch eine entsprechende Steuererhöhung. Für Betriebe kann das sinngemäß auch gelten- dann Einzug über die Gewerbesteuer, bzw. bei Freiberuflern dann zusätzlich ein zweitesmal über die Einkommenssteuer.

Vorteil:Weniger Bürokratie, eine "Behörde" weniger.

Und wenn ich schon bei dem Thema Einsparung von Organisationen bin, warum noch immer die Zwangsmitgliedschaft der Unternehmen in der IHK? Da muss ich z.B. für meinen Azubi bezahlen, damit er in eine Ausbildungsverzeichnis eingetragen wird.
Ich hätte auch ein paar Ideen für eine neue Organisaion- natürlich auch mit Zwangsmitgliedschaft- z.B. eine neuzugründende Internetorganisation in der alle Unternehmen Zwangsmitglied werden müssen....
Mir fehlt nur die Lobby, die die IHK hat!
Wollen Sie nicht mein Fürsprecher werden?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Wagner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wagner,

vielen Dank für Ihren Vorschlag zum neuen Gebührenmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Gerne nehme ich dazu Stellung.

Die Regierungschefs der Länder haben sich am 10. Juni 2010 auf Eckpunkte zur Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verständigt. Diese sehen im Kern einen Wechsel vom bisherigen Modell der geräteabhängigen Gebühr hin zu einem geräteunabhängigen Beitrag vor, der für jeden Haushalt und jede Betriebsstätte erhoben werden soll. Auf Grundlage dieser Eckpunkte soll nun eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages vorbereitet werden, der dann von den Ministerpräsidenten unterzeichnet und voraussichtlich in diesem Jahr von allen Landtagen endgültig als Gesetz beschlossen werden soll. Gelten würde das neue Modell ab dem Jahr 2013.

Ziel ist es, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum einen auf eine in finanzieller und verfassungsrechtlicher Hinsicht dauerhaft tragfähigen Grundlage zu stellen. Zum anderen soll das neue Beitragsmodell zu mehr Transparenz, größerer Gerechtigkeit und weniger Bürokratie beitragen.
Mit dem neuen haushalts- und betriebsstättenbezogenen Beitrag wollen die Länder diesen Ansprüchen gerecht werden. Dabei gehen sie davon aus, dass jeder Staatsbürger und auch die Wirtschaft direkt oder indirekt vom Informationsangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und einer pluralen Medienordnung profitieren. Deshalb wird ein geräteunabhängiger Beitrag mit Beitragspflicht für jeden Haushalt und jede Betriebsstätte erhoben, der von der Höhe des Beitrages einheitlich auf Grundlage der bisherigen vollen Rundfunkgebühr (derzeit 17,98 Euro) berechnet ist. Die Differenzierung zwischen Rundfunk- und Fernsehgebühr und damit zwischen TV, Radio, Handy und PC wird aufgegeben. Im nicht-privaten Bereich wird der Beitrag pro Betriebsstätte erhoben und nach der Anzahl der regelmäßig dort beschäftigten Personen gestaffelt.

Für den typischen Privatnutzer erhöht sich die bisherige Belastung von 17,98 Euro also nicht. Hervorheben möchte ich zudem, das auch die Kontrollintensität der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erheblich reduziert wird. Das Betreten der Wohnung ist nicht mehr erforderlich, weil nicht mehr überprüft werden muss, ob und wo ein Gerät bereitgehalten wird. Gleichzeitig können sich nicht wie bisher einseitig „Schwarzseher“ vor ihrer Beitragspflicht zu Lasten der Allgemeinheit drücken, so dass insgesamt mehr Gerechtigkeit geschaffen wird.

Die GEZ als Verwaltungsgemeinschaft und Dienstleistungszentrum der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bleibt ebenso wie das Modell der Gebühren/Beitragserhebung erhalten, ein Beitragseinzug über die Einkommen- oder bei Betrieben über die Gewerbesteuer ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Mit der neuen Haushaltsabgabe fallen jedoch die Rundfunkgebührenbeauftragten der Landesmedienanstalten weg und verringern somit den bürokratischen Aufwand der Beitragserhebung.

Außerdem haben Sie noch das Thema der Pflichtmitgliedschaft in der IHK angesprochen. Ihre Frage dazu möchte ich wie folgt beantworten.

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) haben die gesetzliche Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen. Sie fördern die gewerbliche Wirtschaft, wägen die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe ab und berücksichtigen dies ausgleichend. Um die ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben erfüllen zu können, erheben die Industrie- und Handelskammern Beträge. Bereits nach geltendem Recht sind etwa 45 Prozent (Stand 2009) der IHK-Mitglieder als Kleingewerbetreibende von der Beitragspflicht befreit. Eine weitergehende Befreiung von Beiträgen ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen im bestehenden System nicht möglich.

Die Angebote der Industrie- und Handelskammern kommen allen Gewerbetreibenden zugute - Wettbewerbern wie Geschäftspartnern. Gerade die kleinen und mittelständischen Betriebe profitieren von der Mitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern. Sie betreuen über 850.000 Auszubildende, nehmen jährlich 250.000 Zwischenprüfungen und 330.000 Abschlussprüfungen in der beruflichen Bildung ab und beraten jährlich etwa 350.000 Existenzgründer. Die IHKs erteilen Auskünfte zu steuerlichen Fragen, nehmen Stellung in Fragen der Bauleitplanung und erteilen fast 200.000 Auskünfte pro Jahr zu Innovations- und Umweltfragen. Als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft entlasten die Industrie- und Handelskammern damit den Staat von einer Reihe von Aufgaben.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Pflichtmitgliedschaft zuletzt 2001 höchstrichterlich bestätigt. Nichtsdestotrotz gibt es auch innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion immer wieder Überlegungen das Modell der Pflichtmitgliedschaft in der IHK zu reformieren, zuletzt durch meinen Kollegen Johannes Kahrs, MdB.

Betriebe, die abseits die oben aufgeführten Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen möchten, sollen danach von der Pflichtmitgliedschaft befreit werden können. Ich bin mir sicher, dass solche Überlegungen auch künftig Gegenstand der Diskussion innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB