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Carola Reimann
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Frage von Ernst Ullrich S. •

Frage an Carola Reimann von Ernst Ullrich S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Reimann,

aufgestoßen durch immer neue Reformen und Reförmchen im Gesundheitswesen, ob durch SPD, CDU/CSU oder jüngst durch Rösler, entstand bei mir als Angestellter die Frage, wieso ich verpflichtet bin, einer gesetzlichen Kasse anzugehören, wenn Selbständige, die z.T. weniger verdienen und in weniger sicheren Verhältnissen leben und Besserverdienende und Beamte dieser "Solidargemeinschaft" auch nicht anzugehören brauchen. Ich fragte beim Gesundheitsministerium nach und bekam folgende Antwort:
"Der Gesetzgeber hat diese Abgrenzung nach dem Kriterium der sozialen Schutzbedürftigkeit und der Aufrechterhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Solidargemeinschaft vorgenommen."
Die Argumentation erscheint mir völlig unlogisch: Wo bleibt die Schutzbedürftigkeit des Staates für einen Selbständigen, der oftmals weniger als ein Angestellter verdient und oft ein hohes Risiko trägt? Und wo bleibt die Leistungsfähigkeit der Solidargemeinschaft, wenn ausgerechnet die Besserverdienenden und die Beamten davon ausgenommen sind?
Verstößt die gesetzliche KVals Zwangsversicherung nicht massiv gegen den grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz?
Im übrigen bin ich kein Anhänger eines privatisierten Gesundheitssystems, sondern sehe dieses System als ungerecht und bürokratisch an. Ich selbst strebe eher eine freie Solidargemeinschaft an.
Ein einfaches System schwebt mir vor, wo jeder Bürger eine steuerfinanzierte Pauschale vom Staat für die freie Wahl seiner KV bekommt. Dann wäre das Gesundheitssystem endlich von der Arbeits- und Einkommensituation entkoppelt und man ersparte sich eine Menge Bürokratie, die vielen entwürdigenden Bedürftigkeitsprüfungen entfielen.
Zuletzt eine ganz persönliche Frage: Wie sind Sie krankenversichert?

Mit freundlichen Grüßen,

Ernst Ullrich Schultz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schultz,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.09.2010 zum Thema Solidargemeinschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ich bin der Überzeugung, dass zur Erhaltung einer leistungsfähigen Solidargemeinschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zukünftig alle Bürgerinnen und Bürger ihren Beitrag leisten sollten. Deshalb setzt sich die SPD für das Konzept der Bürgerversicherung ein.

Das Konzept der Bürgerversicherung basiert auf Eckpunkten, die bereits 2004 erstmals vorgestellt wurden. Grundprinzip der Bürgerversicherung ist, dass alle Bürger entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung unseres Gesundheitswesens beitragen. Über einen Bürgerversicherungstarif, den sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen anbieten müssten, würden beide für eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens einbezogen werden. Zudem sollen neben lohnbezogenen Beiträgen auch andere Einkommen, wie z.B. Kapitaleinkommen zur Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Insofern wird bei der Bürgerversicherung im Unterschied zum schwarz-gelben Konzept der Kopfpauschale das Solidarprinzip erweitert, da sich zum einen die Beiträge nach der individuellen Leistungsfähigkeit richten und zum anderen auch andere Einkunftsarten künftig einbezogen werden sollen. Zur weiteren Konkretisierung des Konzeptes der Bürgerversicherung hat die SPD eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese wird voraussichtlich 2011 detaillierte Vorschläge zum Ausgestaltung der Bürgerversicherung vorlegen.

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie schon heute die Möglichkeit der freien Wahl der Krankenkassen. Sofern die Krankenkasse Ihrer Wahl die Möglichkeit der Zusatzversicherung anbietet, haben Sie die Möglichkeit, diese abzuschließen, um weitere Versorgungsoptionen in Anspruch zu nehmen.

In Bezug auf Ihre persönliche Frage: Ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB