Frage an Carola Reimann von Philipp L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,
seit einiger Zeit verfolge ich gespannt die Diskussionen und neuerlichen Vorschläge zur Reformierung des Gesundheitswesen und deren Finanzierung. Ich habe, allerdings bin ich kein Experte, folgende pragmatische Vorschläge zur besseren Kontrolle und möglicherweise Reduzierung der Kosten:
1) Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte in der GKV senken -> vermutlich bleiben dann mehr gutverdienende Beitragszahler in der GKV
2) Rechnungslegung der Mediziner an jeden Patienten -> keine Abrechnung nicht erbrachter Leistungen
3) damit der Patient die Rechnung auch überprüft, wird er beteiligt, natürlich mit einem einkommenabhängige Höchstsatz
Was halten Sie von meinen, meiner Meinung nach einfach umzusetzenden und sozialen, Vorschlägen?
Vielen Dank für Ihre Zeit und mit freundlichen Grüßen
Philipp Langfritz
Sehr geehrter Herr Langfritz,
vielen Dank für Ihre Vorschläge zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Gern nehme ich dazu Stellung.
Personen, die nicht in den Kreis der Pflichtversicherten gehören oder ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze beziehen, müssen sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Die Beitragsfestlegung erfolgt auf Grundlage der Einkommen der freiwillig Versicherten. Besonders gutverdienende Versicherte, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, zahlen den Höchstbeitrag. Würden die Höchstbeiträge für freiwillig Versicherte gesenkt werden, hätte dies zur Folge, dass freiwillig Versicherte bei vergleichbaren Einkommen geringere Beiträge als Pflichtversicherte zahlen würden. Dies würde dem Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung widersprechen, welches besagt, dass jeder Beiträge nach seiner individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit zahlt.
Des Weiteren schlagen Sie das obligatorische Ausstellen von Arztrechnungen vor. Diese Möglichkeit gibt es bereits. Auf Wunsch können Patienten eine sogenannte „Patientenquittung“ von ihrem Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus anfordern. Dabei handelt es sich um einen Nachweis, der die erbrachten Leistungen und Kosten in verständlicher Form auflistet. Diese kann entweder als Tagesquittung direkt nach dem Arztbesuch oder als Quartalsquittung - gegen eine Gebühr von einem Euro - nach Ende des Quartals ausgestellt werden. Soll die Patientenquittung per Post verschickt werden, muss der Patient die Versandkosten tragen.
Die Patientenquittung hat die SPD im Rahmen der Gesundheitsreform 2004 eingeführt, um mehr Transparenz für die gesetzlich Versicherten zu schaffen und das Vertrauen zwischen Arzt und Patienten zu stärken. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass mit Arztrechnungen maximale Transparenz hergestellt werden. Insbesondere schwer erkrankte Patienten oder hochbetagte Versicherte werden aufgrund ihrer persönlichen Umstände kaum in der Lage sein, medizinische Rechnungen bis ins Detail zu prüfen und sich entsprechend gegenüber ihrem Arzt durchzusetzen.
Des Weiteren könnte die Verpflichtung zur Prüfung der Arztrechnungen durch Patienten zu Verwerfungen zwischen gut und schlecht verdienenden Patienten führen, da erstere sich eine Überprüfung durch private Dienstleister leisten könnten. Auch würden nach Ihrem Vorschlag lediglich Patienten profitieren, die fehlerhafte Arztrechnungen nachweisen können. Patienten, die korrekte Arztabrechnungen erhalten, würden nach Ihrem Vorschlag finanziell belastet werden. Wir wollen die Last zur Überprüfung von Arztabrechnungen nicht den Patienten aufladen. Daher halte ich es für sinnvoller, wenn weiterhin die Krankenkassen die Arztabrechnungen prüfen, da diese auch die nötige Sachexpertise vorweisen können.
Für eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich die SPD für die Einführung der Bürgerversicherung ein. Im Rahmen dieses Konzeptes soll die Einnahmebasis für die Krankenversicherung verbreitert werden. Damit würden auch Versicherte der privaten Krankenversicherung in die Bürgerversicherung einbezogen werden, um das Finanzierungssystem solide zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB