Frage an Carola Reimann von Ruediger R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,
war ich bislang auf unser Land sehr stolz, hat es mir doch sehr viel gegeben (ich bin pens. Lehrer), musste ich nun eine andere Seite erleben. Ich lernte hier in Thailand (ich schreibe von dort) meine grosse Liebe kennen. Um ihr meine Heimat zu zeigen, lud ich sie zu mir nach Hause ein. Die deutsche Botschaft fand jedoch heraus, sie sei nicht rueckkehrwillig und lehnte ein Visum ab. Man fand das heraus ueber unregelmaessige Kontoauszuege, fehlende Grundstuecke und was noch mehr. Verwundert wurde ich bei der Botschaft vorstellig und wies darauf hin, dass ich doch ein Beamter sei und fuer die Rueckkehr garantiere. Man lachte mich nur aus. Dann machte ich den groesten Fehler: Ich remonstrierte. Das ist eine Art Wiederspruch. Nun begruendete man mir auf 3 Seiten die mangelnde Rueckkehrbereitschaft. Als ich meine Verlobte dann zu einem Sprachurlaub einladen wollte (ich hatte sie schon in BS angemeldet) sagte man mir: "Einmal abgelehnt ist immer abgelehnt!" Also beschloss ich meine Verlobte zu heiraten. Dazu hat sich Deutschland als einziges Schengenland den sog. A1 Sprachtest ausgedacht. Man beauftragte die Goethe Institute solche Tests zu entwickeln und abzupruefen. Dabei sollten einfachste Sprachkenntnisse in 3 Monaten in einem Kurs erworben werden und anschliessend abgeprueft werden. Meine Verlobte geht nun mit allerlei Deutsch Buechern zu einem Deutsch Kurs. Zu meinem Erstaunen werden dort Kenntnisse erwartet, die sie garantiert nicht in einem Jahr vorweisen kann. Ich denke das als Lehrer beurteilen zu koennen.
Meine Frage: Wenn einfache Sprachkenntnisse erworben werden sollen, die GI aber schon fast fliessende Deutschkenntnisse abpruefen, dann sehe ich hier eine Geschaeftemacherei, denn die Durchfallquote soll hier in Bangkok bei 80% liegen, die Gebuehr aber um die 80,- betragen. Wenn ich also mit meiner Verlobten jeden Tag 8 Stunden lerne, sie 2-4 Stunden Unterricht hat und dann durchfaellt, ja, da kann doch dann etwas nicht stimmen?
Mit freundlichen Gruessen
Ruediger Reinhardt
Sehr geehrter Herr Reinhardt,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Ausländerrecht.
Bei der von Ihnen angesprochenen Verschärfung der Regelungen zum Ehegattennachzug handelt es sich nicht um einen „Alleingang“ der Bundesrepublik Deutschland, sondern um eine Umsetzung einer europäischen Richtlinie. Im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie müssen ausländische Ehegatten von EU-Bürgern seit 2007 vor der Einreise nachweisen, dass sie einfache Deutschkenntnisse besitzen. Die dazu gehörige Sprachprüfung wird, wie Sie richtig schreiben, in dem jeweiligen Goethe-Institut im Heimatland des ausländischen Ehepartners abgelegt.
Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung für „einfache Sprachkenntnisse“ wird nachgewiesen, dass der einreisewillige Ehepartner einfache Sätze verstehen sowie verwenden und am Alltagsleben in Deutschland teilnehmen kann. Ziel ist es, dass die ausländischen Ehepartner unabhängig vom deutschen Ehegatten ihr Leben in Deutschland bewältigen können und vor Ausbeutung geschützt werden. Ich persönlich bin der Ansicht, dass von jemandem, der die wichtige Entscheidung trifft, dauerhaft in ein anderes Land einzuwandern, durchaus erwartet werden kann, sich darauf mit einem Anfänger-Sprachkurs entsprechend vorzubereiten.
In Ihrer Frage bemängeln Sie die hohen Durchfallquoten für die Deutschkurse in Thailand. Ihre Vermutung, dass mehr als 80 % der Deutschlernenden durchfallen, kann ich nicht teilen. Nach einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage zu diesem Thema (Drs. 17/73) haben ca. 70 % Teilnehmer den Deutschkurs für einfache Sprachkenntnisse in Thailand bestanden. Damit liegen die thailändischen Teilnehmer über der durchschnittlichen Bestehensquote von 64 %.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB