Frage an Carola Reimann von Ines F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,
Ich bin durch die Insolvenz meines Arbeitgebers seit 04.11.2009 unverschuldet arbeitsuchend. Dementsprechend habe ich mich bei der Agentur für Arbeit gemeldet um meinen Anspruch auf ALG I anzumelden.
Sofort wurde mir eine persönliche Betreuerin zugeteilt, die mir Vermittlungsvorschläge zustellt. In einem kurzen Gespräch hat Sie mir erläutert das ich mich bundesweit bewerben muss. Tue ich dies nicht, erhalte ich eine Sperrzeit meiner Bezüge. Auf meine Erläuterung mich erst einmal auf dem regionalen Arbeitsmarkt bewerben zu wollen hat Sie sehr unwillig reagiert. Es sei meine Pflicht mich bundesweit bewerben zu müssen und Sie könne andere Entscheidungen rechtlich nicht vertreten! Ich lebe seit Jahren unverheiratet mit meinem Freund in einer Beziehung zusammen, wir führen einen gemeinsamen Hausstand. Mein Freund steht in Arbeit und ist durch eine mehrjährige berufliche Weiterbildung nicht in der Lage den Wohnort wechseln zu können. Nun bin ich scheinbar nicht verheiratet, noch unter 25 und kinderlos. Denn wäre ich verheiratet müsste ich mich nicht bundesweit bewerben! Kann dies ein Grund sein um mich zu zwingen meine Beziehung und Wohnung hier aufzugeben? Für mich ist die Situation zutiefst diskriminierend. Man gibt mir nicht nur keine Chance auf dem regionalen Markt sondern benachteiligt mich auch dadurch nicht geheiratet zu haben.
Mittlerweile habe ich ein Vermittlungsangebot in Fuldatal erhalten, ich bin sehr verzweifelt und mich quälen viele Fragen.
Wie kann man als sozialpolitische Partei die Trennung von Partnerschaften tolerieren? Weshalb kann man mich zwingen und aller sozialen Kontakte berauben, an denen ich hänge? Von welchem Geld soll ich die anfallenden Kosten von Umzug und einer Zweitwohnung tragen? Bei uns bleibt am Ende des Monats so schon kaum etwas übrig; obwohl wir auf vieles verzichten und keinen hohen Standard leben.
Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Antworten.
I. Franke
Sehr geehrte Frau Franke,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Arbeitslosengeld I. Dass Sie die Situation, die Sie in ihrer Nachricht schildern, als persönlich unbefriedigend und schwierig empfinden, dafür habe ich Verständnis.
Die Bundesagentur für Arbeit bzw. Ihre Arbeitsvermittlerin muss Ihre familiäre Situation berücksichtigen, wenn sie Ihnen sogenannte zumutbare Beschäftigung vermittelt (§ 121 SGB III). Die Auskunft, die sie Ihnen gegeben hat, ist daher so korrekt. Wie sie Ihnen diese Information mitgeteilt hat, war aber offensichtlich etwas unsensibel.
In Deutschland pendeln viele Menschen jeden Tag viele Kilometer zu ihrer Arbeitsstätte oder führen gar doppelte Haushalte. Dass das sehr anstrengend sein kann, ist wohl wahr, aber Arbeit zu haben, ist meiner Einschätzung nach das höhere Gut. Dafür muss man im Privaten dann auch Abstriche machen.
Im Übrigen würde die BA einen Umzug bezuschussen und Sie können für die doppelte Haushaltsführung steuerliche Ermäßigungen gelten machen. Für Sie persönlich wünsche ich Ihnen, dass Sie in Braunschweig oder in der Umgebung eine neue Arbeitsstelle finden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann, MdB