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Frage von Gerald H. •

Frage an Carola Reimann von Gerald H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Fr. Dr. Reimann,

Ich danke für Ihre rasche Antwort, die zwar meine Frage nicht beantwortet, aber interessante Einblicke eröffnet.

Zum Gemeinsamen Bundesausschuss möchte ich darauf hinweisen, dass eben dieser vom Gesetzgeber beschlossene § 60 SGB V zulässt, dass der GBA zwingend Notwendiges streicht und nur dieses. Der GBA wurde von der Politik mit diesem Auftrag installiert.

Den Patienten wurde kein Stimmrecht eingeräumt. Andere sollten über sie bestimmen. Wenn Sie sich darauf berufen wollen, die Mitglieder des GBA trügen die Verantwortung, so müssen Sie sich dem stellen, dass sie als Politikerin die Kranken, insbesondere die armen Kranken dem GBA auf Gedeih und Verderb ausgeliefert haben.

Die relevante Änderung im Gesetz wurde unabhängig von der Union von einer rot-grünen Mehrheit getragen. Wenn medizinisch Notwendiges selbst zu zahlen ist, so müsste sich doch eigentlich für jeden Sozialpolitiker die Frage aufdrängen: Wie können das Arme zahlen? Die Einsicht, dass dies nicht funktionieren kann, erscheint reichlich verspätet.

Dennoch ist Ihre Einsichtsfähigkeit und Ihr Bemühen um Korrektur grundsätzlich eine ehrenwerte Haltung.

Meine abschließende Bitte daher:

Ich bitte Sie, mir den genauen Wortlaut und die genaue Form der von Ihnen genannten Initiativen, welche am Widerstand der Union scheiterten, mitzuteilen beziehungsweise zugänglich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Huber

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Antwort ausstehend von Carola Reimann
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