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Frage von Ulf D. •

Frage an Carola Reimann von Ulf D. bezüglich Gesundheit

Bürgerversicherung

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann!

In der Sendung „hartaberfair“ am 16.09. hat MdB Lauterbach das Projekt Bürgerversicherung der SPD erläutert.
Wie sollen aber die Verträge von Mitgliedern der PKV (wie ich) in das neue Recht überführt werden? Was geschieht mit den Altersrückstellungen? Fürchtet die SPD keine Klageflut wegen enteignungsgleicher Eingriffe in private Besitzstände? Ich würde gerne Ihre Meinung als Fraktionssprecherin kennen lernen.

Herrn Prof. Laut. hat man leider keine Zeit gegeben, sich zu diesen Einzelheiten zu äußern.

Iserlohn, 18.09.2009
Ulf Draack

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Draack,

vielen Dank für Ihre Frage zum SPD-Konzept der Bürgerversicherung.

Die solidarische Bürgerversicherung soll alle Bürgerinnen und Bürger versichern.

Damit würden nicht nur gesetzliche Krankenkassen, sondern auch private Krankenversicherungen einen Bürgerversicherungstarif zu gleichen Wettbewerbsbedingungen anbieten. Die Bürgerinnen und Bürger können im Rahmen unseres Konzeptes zwischen den Bürgerversicherungsangeboten der gesetzlichen und privaten Kassen frei wählen. Wer bereits einen Vertrag nach altem Muster mit einer privaten Krankenversicherung geschlossen hat, kann diesen entweder behalten oder freiwillig in einen neuen Bürgerversicherungstarif seiner Wahl wechseln.

Da bereits geschlossene Verträge mit privaten Krankenversicherungsunternehmen und die daraus entstehenden Altersrückstellungen dem Eigentumsschutz nach Art. 14 GG unterliegen, kann ein Wechsel in die Bürgerversicherung nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Entscheiden sich Privatversicherte gegen einen Wechsel in den Bürgerversicherungstarif, dann würde ihr Versicherungsvertrag wie gehabt weiterlaufen. Wer neu krankenversichert wird, ginge dann sofort in die Bürgerversicherung. Dabei soll nach dem Modell nicht vorgeschrieben werden, ob das gesetzliche oder das private Bürgerversicherungsangebot gewählt wird.

Mit dem Konzept der Bürgerversicherung wollen wir gleiche Gesundheitschancen und die solidarische Absicherung der allgemeinen Lebensrisiken Krankheit und Pflege für alle Menschen verbessern. Durch den Einbezug anderer Einkünfte, wie Einkünfte aus Kapitalvermögen soll die einseitige Belastung der Löhne und Gehälter für die Finanzierung des Gesundheitswesens vermindert werden. Durch die Einbeziehung der PKV in den Risikostrukturausgleich und den Kontrahierungszwang wird sichergestellt, dass eben auch Gutverdienende in wesentlich stärkerem Umfang als bislang in die solidarische Krankenversicherung einbezogen werden.

Ziel ist es, die Finanzierung des Gesundheitswesens auch zukünftig zu sichern, die Solidarität zwischen Starken und Schwachen zu verbessern und einen echten Leistungs- und Qualitätswettbewerb zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB