Frage an Carola Reimann von Helmut S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,
da bei Antworten von Abgeordneten inzwischen sehr darauf zu achten ist, welche Versichertengruppe der Antwort zugrunde liegt
1. pflichtversicherte Arbeitnehmer
1.1 pflichtversicherte RentnerInnen
2. freiwillig versicherte Arbeitnehmer
2.1 freiwillig versicherte RentnerInnen
2.1.1 wegen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
2.1.2 wegen fehlender Erfüllung der Vorversicherungszeit (9 Zehntel der 2. Hälfte des Erwerbslebens)
meine Frage:
Wann wird es auch den Abgeordneten und dem Gesetzgeber bewusst, dass "freiwillig versicherte RentnerInnen" – gem. 2.1 – nicht gleichbedeutend ist mit "wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit"???
Warum werden RentnerInnen nach 2.1.2 "pauschal höhere Einkünfte unterstellt" und bedürfen deshalb nicht den Schutz der Schwächeren?
Nicht alle freiwillig versicherten RentnerInnen nach 2.1.2 gehören, aufgrund der bisher erfolgten Gesetzesänderungen, noch in diese "pauschale Zuordnung" (2.1.1). Sie wären analog 1.1 korrekter berücksichtigt.
Spätestens bei Inanspruchnahme der (gleitende) Härtefallregelung bei Zuzahlungen wird es deutlich!
Bei der Antwort bitte ich von einer Argumentation zum Thema "Unterdeckung der Krankenversicherung der Rentner" Abstand zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schang
Sehr geehrter Herr Schang,
nach § 240 SGB V wird der Beitragssatz von freiwillig Versicherten anhand ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berechnet. Es gibt hierbei keinen Unterschied zwischen Rentnern und Nicht-Rentnern, sondern einen Unterschied zwischen freiwillig Versicherten und Pflichtversicherten, bei denen der Beitragssatz relativ einfach auf der Grundlage des Erwerbseinkommens berechnet wird. Der allgemeine Beitragssatz wird von der Bundesregierung festgelegt.
Freiwillig versicherten Rentnerinnen und Rentnern werden nicht, wie Sie es geschrieben haben, pauschal höhere Einkünfte unterstellt. Sie werden wie alle anderen freiwillig Versicherten behandelt.
Die SPD strebt die Umstellung der Krankenversicherung auf eine Bürgerversicherung an. Alle Einkommensarten sollen bei allen Versicherten, ob gesetzlich pflichtversichert, freiwillig gesetzlich versichert oder privat versichert, zur solidarischen Finanzierung der Gesundheitsaufgaben beitragen. Unser Ziel ist, dass alle Versicherten gleich behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB