Frage an Carola Reimann von Gerald H. bezüglich Familie
Sehr geehrte Fr. Dr Reimann,
auf der Webseite der SPD-Fraktion bezeichnen sie als wichtiges Ziel: "Auch in Zukunft muss jeder Zugang zu medizinischen Leistungen auf hohem qualitativem Niveau haben." Ich möchte im Folgenden von der Gegenwart sprechen.
Seit der von Ihrer Partei mit zu verantwortenden Gesundheitsreform von 2004 werden Fahrten zu Ärzten nur mehr in wenigen, speziellen Ausnahmefällen von der Krankenkasse nach § 60 SGB V teilweise übernommen. Die restlichen Fahrten müssen selbst gezahlt werden. Das trifft auch für viele zwingend medizinisch notwendige Fahrten zu.
Dadurch entstehen für chronisch kranke Versicherte im ländlichen Raum, die auf regelmäßige Facharztbesuche angewiesen sind, aber keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können, teilweise erhebliche Belastungen bis in den dreistelligen Euro-Bereich.
Dies trifft auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe zu. Das BMAS bestätigt auf Anfrage ausdrücklich, dass keine Leistungen dieser Sozialsystem möglich sind, da dies eine ungerechtfertigt bessere Versorgung wäre, als sie andere Versicherte erhalten.
Meine Frage lautet daher:
Was sollen Personen machen, die aus ihrem Regelsatz nicht dauerhaft solche Belastungen tragen können?
Mit freundlichen Grüßen,
Gerald Huber
Sehr geehrter Herr Huber,
vielen Dank für Ihr Schreiben über abgeordnetenwatch.de.
§ 60 SGB V besagt, dass die Krankenkassen die Kosten für Fahrten übernehmen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung werden von den Kassen nur in Ausnahmefällen übernommen. Die Richtlinien hierfür bestimmt jedoch nicht die Politik sondern der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
Das Problem, dass Fahrten aus dem Regelsatz finanziert werden müssen, ist mir bekannt. Die SPD hat auch schon bei anderen Leistungsbereichen wie Brillen und OTCs, also nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, eine Regelung vorgeschlagen, die eine Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur bzw. die Krankenversicherung ermöglicht hätte. Leider haben CDU und CSU diese Regelung blockiert. Wir sind der Meinung, dass bei Zuzahlungen und Selbstbehalten eine Belastungsgrenze erreicht ist, die wir nicht überschreiten dürfen. Deshalb werden wir nach der Bundestagswahl einen weiteren Anlauf unternehmen und diese Regelung erneut einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann