Frage an Carola Reimann von Ulrich P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,
ich möchte Sie als gesundheitspolitische Sprecherin der SPD über die vorgesehene Impfung gegen die Schweinegrippe ansprechen. Der Presse entnehme ich, dass der Impfstoff (wohl von Pfizer) neu ist.
Sind Studien über Nebenwirkungen des Impfstoffes bekannt?
Sind Studien über Langzeitnebenwirkungen des Impfstoffes bekannt?
Bei dieser Massenimpfung werden sicherlich Komplikationen auftauchen. Ist in der BRD
der Hersteller auch von allen Haftungsfragen befreit worden wie in den USA?
Erwarten wir tatsächlich ein Pandamie?
Wird hier nicht eine Hysterie produziert?
Ich weiß es nicht. Was ist Ihre Meinung.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Parth
Sehr geehrter Herr Parth,
für die Impfung gegen das Schweinegrippe-Virus werden derzeit Impfstoffe entwickelt. Dabei kommen zwei Gruppen von Impfstoffen in Frage: Vier bereits zugelassene Musterimpfstoffe, die auf Basis des Vogelgrippe-Virus H5N1 entwickelt wurden, und die derzeit an das H1N1-Virus angepasst werden, sowie neu entwickelte Pandemie-Impfstoffe.
Die Zulassungsverfahren für die angepassten Musterimpfstoffe und die neuen Impfstoffe laufen zurzeit an und werden voraussichtlich bei den Musterimpfstoffen bis zum Oktober abgeschlossen sein Die Zulassung der neu entwickelten Impfstoffe wird wegen der aufwendigeren Studien wohl etwa zwei Monate später erfolgen.
In Deutschland haben die Behörden Impfstoffe der Unternehmen GlaxoSmithKline und Novartis bestellt, die in Dresden bzw. Marburg produzieren.
Wirksamkeit und Nebenwirkungen der Musterimpfstoffe, die bereits seit 2007 EU-weit zugelassen sind, sind durch Studien belegt. Die Ergebnisse sind z.B. bei der europäischen Arzneimittel Agentur EMEA abrufbar:
http://www.emea.europa.eu/humandocs/PDFs/EPAR/pandemrix/H-832-de1.pdf
http://www.emea.europa.eu/humandocs/PDFs/EPAR/focetria/H-710-de1.pdf
Die Studien der neu entwickelten Impfstoffe werden im Rahmen der angelaufenen Zulassungsverfahren zur Verfügung stehen und entsprechend veröffentlicht.
Zur Haftungsfrage: Grundsätzlich besteht eine staatliche Einstandspflicht für aus einer Impfempfehlung folgende Schäden. Entsprechenden Regelungen sind seit 2000 in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) enthalten. Die staatliche Einstandspflicht für Impfschäden bezieht sich auf alle Impfungen, die aufgrund einer Impfempfehlung öffentlicher Stellen und mit zugelassenen Impfstoffen vorgenommen werden. Fragen in Bezug auf die Haftung des Impfstoffherstellers bleiben davon unberührt, da ggf. Regressansprüche des Staates oder der Impfgeschädigten gegen den Hersteller bestehen, wenn z.B. die Schäden durch Verunreinigungen, Herstellungsfehler, Veränderungen des Impfstoffes gegenüber der Zulassung usw. hervorgerufen wurden. Insofern kann von einer Haftungsbefreiung der Hersteller nicht gesprochen werden.
Eine Hysterie wird in dieser Frage nach meiner Überzeugung nicht produziert.
Die von der WHO und den nationalen Gesundheitsbehörden in Gang gesetzten Verfahren laufen gemäß den vorliegenden Richtlinien für den Fall von Pandemien. Die Verbreitung des H1N1-Virus hat die für die jeweiligen Pandemiestufen erforderlichen Schwellenwerte überschritten. Insofern sind die getroffenen Maßnahmen richtig und für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung auch notwendig, um eine weitere Ausbreitung möglichst zu verhindern. Die -- im Übrigen freiwillige -- Impfung der Risikogruppen erfolgt gemäß der WHO-Empfehlungen und schützt die besonders von Infektionen gefährdeten Personen.
Außerdem gilt: Jeder, der sich mit der gebotenen Sachlichkeit mit den Fragen rund um das Thema Schweinegrippe auseinandersetzt, trägt dazu bei, dass erst keine Hysterie entsteht.
Informationen über alle Aspekte der Pandemie und der Impfung können Sie u.a. auf den Internetseiten des Robert-Koch-Institutes ( http://www.rki.de ) und des Paul-Ehrlich-Institutes ( http://www.pei.de ) einsehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB