Frage an Carola Reimann von THOMAS m. bezüglich Gesundheit
Herzlichen Dank für Ihre Antworten.
Die gestellte Frage hat die Absicht zu erfahren, ob nach Ihrer Einschätzung für den jeweiligen "Fallwert" (in Ihrem Beispiel 32,80 für eine orthopädische Praxis) ein durchschnittlich gesetzlich Versicherter mit den notwendigen Regelleistungen ein Quartal qualitativ ausreichend versorgt werden kann?
(Ihre genannten Honorare für Privat- u. individuelle Leistungen, Festpreise und abgesenkte Preise spielen dabei keine Rolle da sie weiteren Leistungen aber nicht die Regelleistungen betreffen)
Sehr geehrter Herr Münster,
den Fallwert legt nicht die Politik fest, sondern die Berechnungen dafür erfolgen nach den Vorgaben des Bewertungsausschusses unter der Beteiligung der Ärzteschaft. Der Fallwert ergibt sich aus den in der Vergangenheit tatsächlich erbrachten Leistungen der jeweiligen Arztgruppe und der Zahl der Patienten. Er ist also keine politische, sondern eine empirische Größe, die angibt, welche Regelleistungen im Durchschnitt von einer Arztgruppe je Fall im Quartal erbracht wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB