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Carola Reimann
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Frage von Frank L. •

Frage an Carola Reimann von Frank L. bezüglich Gesundheit

"...kommentiert die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carola Reimann, die "Aktion 15" drei Monate: "Das ist eine kleine, radikale Minderheit von Ärzten, die unsachlich argumentiert."
Hier meine Frage: Glauben Sie wirklich, das ich als freiberuflicher Frauenarzt mit knapp 15€ im Quartal RLV wirtschatlich kostendeckend arbeiten kann/soll ?? Ich bemerke an den Kollegen und an mir selbst, wie zunehmend mein Frust in Wut umschlägt: Von "wegen radikale Minderheit" ! Haben Sie schon mal in Ihrem Wahlkreis mit meinen Kollegen persönlich über diese Thema gesprochen ? Wenn ja wann mit wem / welche Reaktionen ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Leistner,

wir haben mit der letzten Gesundheitsreform die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die von den Ärzten geforderte Honorarreform geschaffen. Das Konzept stammt von Ärzten und Krankenkassen, die übereinstimmend immer wieder versichert haben, dass dieses Konzept umsetzbar ist und funktionieren wird. Jetzt ist es an den Selbstverwaltungspartnern, die Reform umzusetzen. Ein Honorarplus von mindestens 3 Mrd. Euro im Vergleich zu 2007 sorgt zudem dafür, dass keine Kassenärztliche Vereinigung in Deutschland Einbußen hinnehmen muss und sollte die Umsetzung deutlich erleichtern.

Eine Simulation des Instituts des Bewertungsausschusses (InBA) hat ergeben, dass im Vergleich der Jahre 2007 und 2009 in allen KV-Regionen Honorargewinne sowohl im „Regelbereich“ als auch bei den komplett ausgedeckelten Leistungen erzielt werden. Nach der Berechnung des InBA ergeben sich im Vergleichzeitraum insgesamt Honorarzuwächse von 24,4 Prozent in ihrem Bundesland Thüringen. Ich denke angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage, in der viele Menschen um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen, können sich die Ärzte über diesen Zuwachs nun wirklich nicht beklagen.

In Ihren Schreiben fehlen nicht nur höfliche Anrede und Grußformel, sondern auch der Hinweis, dass Ärzte neben dem Regelleistungsvolumen (RVL) – je nach Fachgruppe - weitere Leistungen abrechnen können, die keiner Mengensteuerung unterliegen (z.B. Leistungen im Notdienst, dringende Besuche, Akupunkturleistungen, Kostenpauschalen etc.). Diese Leistungen werden immer zum vollen Preis bezahlt. Außerdem werden alle Leistungen, die auf gesonderten Verträgen mit den Krankenkassen basieren, gesondert bezahlt (z.B. Chronikerprogramme, ambulante Operationen, Früherkennungsleistungen etc.). Auch diese Leistungen werden immer zum vollen Preis vergütet. Schließlich kommen noch die Honoraranteile dazu, die die Patientinnen und Patienten für sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) aus eigener Tasche bezahlen und die Honorare für die Behandlung von Privatpatienten.

Das ärztliche Honorar setzt sich demnach zusammen aus den folgenden Bestandteilen:

- Honorar innerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet mit einem festem
Preis nach der Eurogebührenordnung
- Honorar bei Überschreitung des Regelleistungsvolumens vergütet mit
einem abgesenktem Preis
- Honorar für freie Leistungen vergütet mit einem festem Preis nach der
Eurogebührenordnung
- Honorar für individuelle Gesundheitsleistungen
- Honorar für privatärztliche Leistungen

Selbstverständlich spreche ich regelmäßig mit Ärzten in meinem Wahlkreis und bundesweit über alle aktuellen gesundheitspolitischen Themen. Die Gespräche verlaufen immer konstruktiv und sind sehr hilfreich für meine Arbeit als gesundheitspolitische Sprecherin. Aus dieser Erfahrung heraus bin ich auch zu der Aussage gekommen, dass es sich bei der von ihnen genannten „Aktion 15“ um eine kleine, radikale Minderheit handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB