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Frage von thomas m. •

Frage an Carola Reimann von thomas m. bezüglich Gesundheit

Ich lese gerade Ihre Antwort auf die Frage von Frau Duhm und las vorher, daß Sie individuelle Gesundheitsleistungen kürzen wollen. Untersuchungen ergeben immer wieder, dass private Kassen für eine medizinisch gleiche Leistung durchschnittlich mehr bezahlen als gesetzliche Kassen.
Meine Frage: Ist es richtig, daß gesetzlich Versicherte dadurch von den privat Versicherten subventioniert werden.
Ist es richtig, daß Arztpraxen (z.B Frauenärzte in Niedersachsen) im Durchschnitt für die Behandlung einer Patientin im Quartal max. 39,00€ erhalten.

mfg
Thomas Münsterjohann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Münsterjohann,

das von Ihnen erwähnte Argument, gesetzlich Versicherte würden von privat Versicherten subventioniert, ist mir bekannt, aber es lässt viele wichtige Aspekte einfach außer Acht. Zum Beispiel die Tatsache, dass 77 Prozent der vertragsärztlichen Einnahmen von niedersächsischen Frauenärzten aus der gesetzlichen Krankenversicherung stammen (Jahr 2007; Quelle: KBV/ZI). Allein durch den Beitrag der privaten Versicherten wäre eine ärztliche Versorgung wie wir sie haben und von der auch privat Versicherte profitieren, nicht aufrecht zu erhalten.

Zu Ihrer Berechnung zu den Honoraren von Ärzten ist folgendes anzumerken:

Es wird immer wieder vorgebracht, ein Arzt würde für die Behandlung eines Patienten im Quartal eine Pauschale – den sogenannten Fallwert - erhalten, mit der dann alle Leistungen abgegolten sind, egal, wie oft der Patient zum Arzt geht.

Diese Darstellung ist sachlich falsch und zeigt, dass trotz der vielfältigen Bemühungen der Kassenärztlichen Vereinigungen der Kenntnisstand über die Grundlagen der Honorarreform innerhalb der Ärzteschaft häufig immer noch unzureichend ist.

Richtig ist, dass die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung für jeden Arzt ein Regelleistungsvolumen berechnet. Dazu wird der Fallwert der jeweiligen Arztgruppe mit der individuellen Fallzahl des Arztes aus dem Vorjahresquartal multipliziert. Das Regelleistungsvolumen ist aber keineswegs die Honorarsumme, die ein Arzt im Quartal höchstens erhalten kann. Das Regelleistungsvolumen ist lediglich für jeden Arzt ein Instrument, um einer übermäßigen Ausdehnung der ärztlichen Leistungen entgegenzuwirken. Es beträgt z.B. für einen Orthopäden, dessen Arztgruppe einen Fallwert von 32,80 Euro hat und der im Vorjahresquartal 1.000 Patienten behandelt hatte, 32.800 Euro im Quartal. Bis zu dieser Summe bekommt er alle Leistungen zum vollen Preis vergütet. Wenn er diese Summe ausgeschöpft hat, werden zusätzliche Leistungen, die dieser Mengensteuerung unterliegen, mit einem abgesenkten Preis vergütet.

Neben dem Regelleistungsvolumen können – je nach Fachgruppe - weitere Leistungen abgerechnet werden, die keiner Mengensteuerung unterliegen (z.B. Leistungen im Notdienst, dringende Besuche, Akupunkturleistungen, Kostenpauschalen etc.). Diese Leistungen werden immer zum vollen Preis bezahlt. Außerdem werden alle Leistungen, die auf gesonderten Verträgen mit den Krankenkassen basieren, gesondert bezahlt (z.B. Chronikerprogramme, ambulante Operationen, Früherkennungsleistungen etc.). Auch diese Leistungen werden immer zum vollen Preis vergütet. Schließlich kommen noch die Honoraranteile dazu, die die Patientinnen und Patienten für sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) aus eigener Tasche bezahlen und die Honorare für die Behandlung von Privatpatienten.

Das ärztliche Honorar setzt sich demnach zusammen aus den folgenden
Bestandteilen.

- Honorar innerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet mit einem festem
Preis nach der Eurogebührenordnung
- Honorar bei Überschreitung des Regelleistungsvolumens vergütet mit
einem abgesenktem Preis
- Honorar für freie Leistungen vergütet mit einem festem Preis nach der
Eurogebührenordnung
- Honorar für individuelle Gesundheitsleistungen
- Honorar für privatärztliche Leistungen

Das Honorar innerhalb des Regelleistungsvolumens ist also nur ein Teil des Gesamthonorars. Der Fallwert ist nicht der Preis für die einzelne Leistung und auch keine Quartalspauschale oder „Flatrate“, sondern nur ein Faktor zur Berechnung des Regelleistungsvolumens. Einen Überblick über ihre Erlössituation kann die Praxis deshalb erst bekommen, wenn alle Honoraranteile nach Ende des Quartals vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB