Frage an Carola Reimann von Bernd B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Reimann
Wie bindent sind Rechnungshofsberichte .Inwieweit sollen bzw müssen sie umgesetzt werden ?
Sehr geehrter Herr Binnefeld,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. Mai 2009 über abgeordnetenwatch.de.
Der Bundesrechnungshof (BRH) prüft die jährlichen Einnahmen und Ausgaben des Bundes, aber auch die Sozialversicherungsträger werden geprüft, ebenso wie das Verhalten des Bundes bei privatrechtlichen Unternehmen, an denen er beteiligt ist.
Die wichtigsten Ergebnisse fasst der BRH in seinem Jahresbericht zusammen, die dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung vorgelegt werden. Für den Bundestag, insbesondere für den zuständigen Haushaltsausschuss, sind die Empfehlungen und Bemerkungen des BRH von großer Bedeutung. Die Berichte werden intensiv beraten.
Der Bundesrechnungshof selbst weist auf seiner Homepage darauf hin, dass sich die Ausschüsse in den letzten Jahren nahezu alle vom BRH vorgelegten Bemerkungen zu Eigen gemacht haben. Bindend sind die Berichte allerdings nicht.
Letztlich ist es Aufgabe des vom Volk legitimierten Bundestages über den Bundeshaushalt zu entscheiden. Dem BRH als oberste Bundesbehörde fehlt diese Legitimation. Seine Rolle besteht darin, Empfehlungen und Bemerkungen abzugeben.
Weitere Informationen über den BRH finden Sie im Internet unter
www.bundesrechnungshof.de .
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB