Frage von Claudia N. • 02.09.2011
Antwort ausstehend von Carola Bluhm DIE LINKE
(...) Wir halten an der bestehenden Regelung grundsätzlich fest. Bildung ist eine öffentliche Aufgabe und das Land ist vor allem in der Verantwortung für die öffentlichen Schulen. Die bestehende Finanzierungsregelung für Schulen in freier Trägerschaft hat sich in der bestehenden Größe durchaus bewährt. (...)
(...) Grundsätzlich gilt, dass Badumbauten von der Vermieterin/ vom Vermieter genehmigt werden müssen. DieseR kann rechtlich gesehen gegebenenfalls auch einen Rückbau oder auch eine Kaution verlangen. (...)