Frage an Carola Bluhm von Katja K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Bluhm,
wie stehen Sie zur künftigen Finanzierung Freier Schulen?
MfG und bestem Dank für Ihre Antwort:
Katja Kullmann
Liebe Frau Kullmann,
Schulen in freier Trägerschaft haben einen festen Platz in unserem Schulsystem. Als „Ersatzschulen“ nehmen sie Aufgaben allgemeinbildender und beruflicher Schulen wahr, die durch das Berliner Schulgesetz vorgesehen sind und stellen zugleich auch eine Ergänzung und Bereicherung des schulischen Angebots dar. Ihre Gründung und Finanzierung ist im Schulgesetz geregelt. Genehmigte Ersatzschulen erhalten als allgemeinbildende Schulen einen Zuschuss aus dem Haushalt des Landes Berlin, der 93% der vergleichbaren Personalkosten öffentlicher Schulen ausmacht. Für die übrigen Kosten müssen die jeweiligen Schulträger, freie Träger, Kirchen, Vereine… , aufkommen. Diese erheben dafür Schulgeld, das in der Regel auch nach sozialen Kriterien gestaffelt ist.
Mir ist bekannt, dass es seitens der Schulen in freier Trägerschaft Bestrebungen gibt, die Finanzierungsgrundlagen zu ändern und die Zuschüsse bis hin zu einer Vollfinanzierung zu erhöhen.
Wir halten an der bestehenden Regelung grundsätzlich fest. Bildung ist eine öffentliche Aufgabe und das Land ist vor allem in der Verantwortung für die öffentlichen Schulen. Die bestehende Finanzierungsregelung für Schulen in freier Trägerschaft hat sich in der bestehenden Größe durchaus bewährt. Die Zahl der Schulen in freier Trägerschaft und der Schülerinnen und Schüler an ihnen ist dabei ständig gewachsen, im allgemeinbildenden und noch stärker im beruflichen Bereich. 2001 wurden an die Schulen in freier Trägerschaft Zuschüsse in Höhe von 93,4 Mio. € gezahlt, 2010 waren es 157,8 Mio. €.
Ausgehend von dieser Situation gibt es unsererseits und auch bei den Schulen in freier Trägerschaft Bereitschaft, das Verfahren der Zuschussbemessung neu und für die Schulen transparenter und planbarer zu gestalten.
Der für Finanzen zuständiger Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat dazu die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung gebeten, unter Beteiligung der Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft – unter Ausklammerung der beruflichen Schulen – einen Vorschlag für transparente Modelle zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft, u.a. auf Vollkostenbasis, zu entwickeln, der sich innerhalb der vorgegebenen Finanzplanung bewegt. Darin sollen Leistungsmerkmale wie insbesondere gemeinsamer Unterricht und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gesondert berücksichtigt werden.
Ein abschließendes Ergebnis dieser Beratungen liegt noch nicht vor. Es wurden bisher alternative Ansätze zur Erfassung von Personalkosten diskutiert. Dazu zählen u.a. das Modell einer Musterschule oder durch Rechtsnorm zahlenmäßig festgelegter Schülerkostensatz. Nach meiner Kenntnis ist der aktuelle Stand der, dass das Modell der Musterschule von den Beteiligten favorisiert und weiter beraten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Carola Bluhm