Frage an Carola Bluhm von Andreas R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Bluhm ,
meine Tochter ist seit ca 2 Jahren selbstständig ohne einen Angestellte. Ihren Gewinn steckt sie in ihren Einfrau Unternehmen. Sie hat über ihren Steuerberater Unterstützung beantragt, die leider abgelehnt wurde, mit der Begründung dass sie sich selbst keinen Lohn auszahlt. Wenn ihr Mann nicht im festen Arbeitsverhältnis wäre, müsste sie ihre Firma schließen. Ist das die Unterstützung für Kleine Unternehmen ?
Mit freundlichen Grüßen
A.
Sehr geehrter Herr Rogosch
vielen Dank für Ihre Frage und den Hinweis auf die unbefriedigende
Situation bei den Überbrückungshilfen für soloselbstständige
Kleinunternehmer*innen. (Corona-Hilfen)
Ich teile, wir teilen als Fraktion DIE LINKE Berlin Ihre Kritik an den
Unschärfen bei der Ausgestaltung der Überbrückungshilfen III bzw. der
November- und Dezemberhilfen des Bundes. Insbesondere in Bezug auf die
Förderkriterien.
Der Berliner Senat hat im Rahmen der regelmäßigen Konsultationen
zwischen Bund und Ländern die Bundesregierung mehrfach aufgefordert,
die Förderkriterien insbesondere für Soloselbstständige und
Kleinunternehmer*innen zu überarbeiten und den Zugang zu den
Bundeshilfen zu erleichtern. Leider ist die Bundesregierung der
Aufforderung bisher nur schleppend, unzureichend, oder gar nicht
nachgekommen.
Um es auf den Punkt zu bringen: Auch wir sind sehr besorgt was das
Krisenmanagement des Bundes in Bezug auf die Wirtschaftshilfen angeht,
da die Ankündigungen zwar berechtigte Erwartungen bei den Betroffenen
wecken, die tatsächlichen Hilfsangebote diese Erwartungen aber bisher
nicht ansatzweise erfüllen können.
Der rot-rot-grüne Senat bemüht sich im Rahmen seiner Möglichkeiten
und föderalen Zuständigkeiten vor allem darum, über eigene
Hilfsangebote Lücken im System der Überbrückungshilfen des Bundes
(bzw. der Bundeshilfen im Allgemeinen) zu schließen bzw. unter
Berücksichtigung der landesspezifischen Wirtschaftsstruktur eigene –
wenn auch vom Umfang begrenzte – Hilfsprogramme aufzulegen. Dabei haben
wir die Situation der Soloselbstständigen und Kleinunternehmer*innen im
Blick und arbeiten an gezielten Hilfsmaßnahmen für diese Zielgruppen.
Die finanziellen Spielräume des Landes Berlin sind aber leider sehr
eingeschränkt. Der Bund steht hier in der Hauptverantwortung. Zumal
eigene Soforthilfen der Länder mitunter sogar auf die Förderung des
Bundes angerechnet werden. Bei Betroffenen als zusätzliche Hilfe also
nicht ankommen.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich Ihnen aktuell leider keine
konkreten Lösungsvorschläge unterbreiten kann. Dennoch werden wir
weiter an einer Sensibilisierung der Bundesregierung für die Lage der
bisher nicht oder unzureichend berücksichtigten Unternehmen arbeiten
und versuchen, im Rahmen unserer Möglichkeiten, die Lücken im System
der Bundeshilfen mit Landesprogrammen zu schließen.
Ich kann Ihnen daher im Rahmen der derzeit bundesweit gültigen
Überbrückungshilfen für soloselbstständige Kleinunternehmer*innen
leider nur anbieten, die über mein Bürgerbüro angebotene kostenlose
Erstberatung bei Fragen in Sozial- und Mietenrecht zu nutzen.
Insofern Sie unsicher sind, ob in Ihrem persönlichen Fall die Regeln
der durch die Bundespolitik festgelegten sogenannten „Corona-Hilfen“
verletzt worden sind.
Hierfür können Sie sich gerne über die Adresse
buergerbuerolinke@posteo.de an mein Bürgerbüro wenden.
Mit freundlichen Grüßen Carola Bluhm