
(...) Nach der Erhöhung wird der Anteil des Regelsteuersatzes noch gestiegen und dementsprechend der Anteil des ermäßigten Steuersatzes gesunken sein. Ich würde es daher so formulieren, dass deutlich weniger als 10 % des Mehrwertsteueraufkommens aus Umsätzen resultieren, die mit dem ermäßigten Steuersatzes belegt sind. (...)