Wie wollen Sie künftig die Mietpreise in Berlin senken bzw. zumindest auf einem Level halten?
Sehr geehrte Frau Lupp,
eine kurze Frage, die aber eine längere Antwort brauch.
Ich zitiere aus dem Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2021 der FDP Berlin:
Bauen und Wohnen
Der Wohnungsmarkt ist der Schlüsselmarkt für die Zukunft Berlins. Berlin kann nur dann eine
weltoffene Stadt bleiben, wenn Gäste sowie Neuberliner und Neuberlinerinnen hier auch
eine Wohnung finden können und es ausreichend Wohnungsangebote für ein passendes
Zuhause für alle Berlinerinnen und Berliner gibt. Berlin kann nur dann wachsen, wenn
Familien nicht in den Speckgürtel verdrängt werden, weil Wohnen in der Stadt
unerschwinglich wird. Unternehmen werden nur dann qualifizierte und motivierte
Arbeitskräfte finden, wenn diese auch eine Möglichkeit haben, in Berlin angemessenen
Wohnraum zu finden. Mit Sorge nehmen wir wahr, dass in der politischen Debatte immer
schrillere dirigistische Eingriffe in den Wohnungsmarkt gefordert werden, mitunter jenseits
unserer Verfassung. Mehr Angebot an Wohnraum wird so nicht geschaffen. Das Schaffen von
neuem Wohnraum steht im Mittelpunkt unserer Stadtentwicklungspolitik. Wir wollen uns
daran messen lassen, bis 2030 zusätzliche 200.000 Wohnungen ermöglicht zu haben.
Bauen
Der weitaus größte Teil der Wohnungen in Berlin wird von privaten Projektentwicklern und -
entwicklerinnen sowie Investorinnen und Investoren errichtet. Das muss auch in Zukunft so
bleiben, denn ausreichender zusätzlicher Wohnraum kann nicht von staatlicher Seite allein
zur Verfügung gestellt werden. Nur wenn die Politik diesen grundsätzlichen
Wirkmechanismus versteht, den Wohnungsbau aktiv unterstützt und ihn nicht als Bedrohung
sieht, kann der notwendige Wohnraum in allen Stadtteilen, Lagen und Preissegmenten
geschaffen werden. Die Herausforderung wird darin bestehen, alle Stellschrauben zur
Erhöhung der Neubauaktivität zu nutzen.
• Wir werden die Landesbauordnung deutlich entschlacken und vereinheitlichen.
Mittels unserer Komplettüberarbeitung der Bauordnung werden bürokratische
Hürden gesenkt, Verfahren gestrafft, und die Vereinfachung baulicher Regelungen
wird zur Beschleunigung beitragen. Das Bauen wird hierdurch einfacher und schneller,
günstiger und flächensparender.
• Mit der Einführung einer Typenbaugenehmigung wird eine Verwaltungsvereinfachung
für bauliche Anlagen geschaffen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen
errichtet werden können. Hierdurch wird das Bauen schneller, weil der Bauherr oder
die Bauherrin nur noch eine Genehmigung für typengleiche Bauten benötigt.
• Um das Zuständigkeitspingpong zu beenden und gegenseitige Blockaden zu lösen,
wollen wir das Bauplanungsrecht von den Bezirken auf die Senatsverwaltung
übertragen. Aus diesem Grund wollen wir die personelle Ausstattung der
Stadtplanungs- und Städtebauabteilungen sowie Projekte in der Senatsverwaltung
erhöhen und ausbauen.
• Wir wollen schnellstens ein Baulückenkataster einführen, um eine systematische
Erfassung von Baulücken in Berlin zu gewährleisten, die dann der Stadtplanung
zugeführt werden kann.
• Entwicklungsgebiete, die bereits jetzt zur Verfügung stehen und für die es fertige
Bebauungspläne gibt, etwa die Elisabeth-Aue und der Blankenburger Süden, werden
wir fertigstellen.
• Wir wollen Grundstücke, die mittel- oder unmittelbar in Landeseigentum sind und
nicht für künftige Aufgaben benötigt werden, veräußern, um Wohnraum zu schaffen.
Genossenschaften wollen wir bei der Grundstücksvergabe stärker berücksichtigen.
• Es hat für uns Priorität, stadtweit neue Flächenpotenziale zu erkennen und diese
vorrangig für den Wohnungsbau und die gewerbliche Nutzung zur Verfügung zu
stellen. Dabei müssen auch unkonventionelle Wege gegangen werden. Wir wollen
daher die Aufstockung von Einzelhandels- und anderen geeigneten Flächen mit
Wohngeschossen sowie die Einhausung oder Überdeckelung von Verkehrsflächen,
insbesondere die Überdeckelung der Stadtautobahn rund um das Dreieck Funkturm.
Außerdem wollen wir einen Entwicklungsplan für die Nutzung von Ufer- und
Wasserflächen erstellen, ohne bislang öffentlich zugängliche Uferflächen zu
privatisieren.
• Wir wollen die notwendigen Verwaltungsprozesse deutlich beschleunigen. Für
Planungen und Genehmigungen benötigt Berlin daher schnellere, vorhersagbare und
einklagbare Verwaltungsentscheidungen und ein besseres Investitionsklima. Wir
wollen eine Digitalisierung des Planungs- und Genehmigungsprozesses erreichen.
• Städtebauliche Verträge als „ausgehandeltes Bauordnungsrecht durch die Hintertür“
wollen wir abschaffen. Verbindliche Bauleitplanungen und das Bauordnungsrecht
schaffen die notwendige Verlässlichkeit für Investorinnen und Investoren.
• Bis zum Jahr 2031 wollen wir eine aktualisierte, verbindliche Bauleitplanung für die
gesamte Stadt – jedenfalls aber für die Flächen innerhalb des S-Bahn-Rings. Dabei
wollen wir verstärkt von „urbanen Gebieten“ (§ 6a BauNVO) Gebrauch machen, um
eine höhere Verdichtung und ein besseres großstädtisches Miteinander zu
ermöglichen.
• Wir wollen eine schlanke und inklusive Bauleitplanung. Dafür sind die
Ausführungsvorschriften dergestalt anzupassen, dass alle unmittelbar von der
Planung Betroffenen (insbesondere die Öffentlichkeit) von Beginn der Planung an
zwingend zu beteiligen sind (beispielsweise über meinberlin.de). Schon bei der
Aufstellung eines Bebauungsplanes muss vonseiten der Verwaltung deutlicher
begründet werden, welche Vor- und Nachteile sich für den Bezirk aus der Planung
ergeben, um nachgelagerten Verfahren und Verzögerungen vorzubeugen.
• Den an vielen Stellen schon überholten Baunutzungsplan im Westteil der Stadt wollen
wir schnellstmöglich mit besser auf die aktuellen Bedürfnisse und Entwicklungen der
Stadt ausgerichteten Festsetzungen überplanen. In der Zwischenzeit sind
Baugenehmigungen nach § 34 BauGB zu erteilen, sofern ihnen keine übergeordneten
Planungserfordernisse entgegenstehen.
• Wir wollen auch Potenziale im Berliner Umland erschließen – dazu muss die
gemeinsame Landesplanung im Rahmen eines Masterplans für die Metropolregion
dringend weiterentwickelt werden.
• Die Durchführung einer Internationalen Bauausstellung (IBA) kann die so wichtigen
Antworten auf die unterschiedlichen Herausforderungen der Bundesländer Berlin und
Brandenburg in der gemeinsamen Metropolregion geben und die beiden Länder
durch länderübergreifende Ansätze und Konzepte enger miteinander verbinden.
• Kleingärten sind für uns als urbanes Grün erhaltenswert; insbesondere im S-Bahn-Ring
und seinem Umfeld müssen sie jedoch auch einen Beitrag zur Schaffung von
Wohnraum und sozialer Infrastruktur (Kitas, Schulen, Sportanlagen) leisten. Die
Einführung eines Kleingartenflächensicherungsgesetzes lehnen wir daher ab. Wir
wollen stattdessen ein berlinweites Kleingartenmanagement einrichten und
Ersatzflächenangebote außerhalb der Stadt unterbreiten.
• Wir wollen auch im Bestand nachverdichten. Berlin darf nicht nur in die Fläche
wachsen, sondern muss auch weiter in die Höhe ragen, nicht nur innerhalb des S-
Bahn-Rings, sondern auch darüber hinaus.
• Wir fordern die Ermöglichung einer um 20 Prozent größeren Wohnfläche, u. a. durch
Anhebung der Traufhöhe um mindestens ein weiteres Vollgeschoss.
• Wir wollen ein Sofortprogramm „10.000 Dächer für Berlin“, das einen
unkomplizierten Dachausbau und die Sonder-AfA für Mietwohnungsbau auch für
Dachausbauten ermöglicht.
• Wir wollen endlich den Durchbruch beim Hochhausbau. Dazu werden wir als
vorrangiges Teilprojekt des Stadtentwicklungskonzepts 2030 ein
Hochhausentwicklungskonzept erarbeiten. Für Hochhäuser wollen wir sofortige
Genehmigungen in einem beschleunigten Prozess ermöglichen, sofern die Kriterien
des Hochhausentwicklungsplans eingehalten werden. Bei der Realisierung wollen wir
mindestens 20 Prozent des hier geschaffenen Wohnraums mit einer
Mietpreisbindung unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete belegen.
• Wir brauchen planungsrechtliche Sicherheit für die Nachnutzung von Modularen
Unterkünften für Flüchtlinge (MUF), damit schnell klar ist, ob sie als Wohnungen
weiter genutzt werden können.
• Werden baureife Grundstücke über Jahre hinweg nicht bebaut, ist § 85 BauGB (das
„Baugebot“) als letztes Mittel in Erwägung zu ziehen.
• Der Denkmalschutz Berlin sollte schließlich von einem Blockierer vieler Bauprojekte
zu einem kreativen Ermöglicher werden. Modernisierungen wie etwa automatische
Türen und Fahrstühle, die auch zur Barrierefreiheit beitragen, dürfen grundsätzlich
nicht mehr verhindert werden. Zudem sollen Eigentümerinnen und Eigentümer unter
bestimmten Voraussetzungen ein Widerspruchsrecht erhalten, wenn etwas unter
Denkmalschutz gestellt wird, beispielsweise wenn Bauten zwar architektonisch
bestimmte Stile widerspiegeln, aber eher aus der Not heraus und ohne besondere
stilistische Ansprüche gebaut wurden.
• Im Brandschutz wollen wir eine sinnvolle Relation von Aufwand und Nutzen erreichen.
In den Höfen von Wohngebäuden sollen Notleitern als einfach zu erstellender und
sehr wirksamer zweiter Rettungsweg für die überwiegende Zahl der gefährdeten
Personen erlaubt und als Regellösung in die BauO Bln aufgenommen werden.
Gegenargumente der Feuerwehr sollen dabei systematisch und genau geprüft und
strukturiert werden.
Randbebauung Tempelhofer Feld – baut auf diese Stadt!
Das derzeit ungenutzte Tempelhof-Areal ist eine der größten Potenzialflächen unserer Stadt.
Aber es ist als Folge des Volksentscheids von 2014 für eine Weiterentwicklung gesperrt. In
den sieben Jahren seit diesem Volksentscheid hat sich die Lage am Mietwohnungsmarkt
allerdings drastisch verschärft. Doch der Linkskoalition ist das Thema Bauen fremd. Sie ergeht
sich stattdessen in ideologiegetriebener Wohnungsbauverweigerung. Wir wollen diese
Bremsen endlich lösen, denn es geht um viel mehr als nur die Entwicklung des Tempelhofer
Rands. Berlin muss sich entscheiden, ob es weiter Versuchslabor für ideologische
Experimente sein oder Probleme endlich lösen will.
• Wir wollen einen erneuten Volksentscheid für eine Randbebauung. Dabei wollen wir
für das neue Viertel eine „Berliner Mischung“ vorsehen, die Haushalte mit
unterschiedlichen Einkommen und ein Miteinander von Wohnen und Gewerbe
zulässt.
• Für ein großes Angebot an Wohnraum soll ein Dreiklang etabliert werden: ein Drittel
Genossenschaftsbau, ein Drittel öffentlicher Wohnungsbau, ein Drittel privater
Wohnungsbau. Dabei wünschen wir uns keine eintönige, sondern eine
zukunftsweisende Bebauung.
Wohnen und Mieten
Die Einzigartigkeit Berlins liegt insbesondere in der Vielfalt der unterschiedlichen Viertel,
Nachbarschaften und Kieze, die sich ständig weiterentwickeln. Vor allem durch die
Individualität der Nachbarinnen und Nachbarn und deren einzigartiges Lebensgefühl entsteht
ein vielfältiges Miteinander. Das kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn Bürokratie und
Verordnungen nicht das Leben übernehmen oder steuern, sondern Wohnungen für alle
Lebensentwürfe zur Verfügung stehen.
• Wir wollen ein Berlin für alle schaffen und städtebauliche Konzepte entwickeln, die
eine lebendige, ausgewogene soziale und Nutzungsmischung ermöglichen.
• Wir wollen die „Mietpreisbremse“ in Berlin beenden und den „Mietendeckel“
abschaffen, denn dadurch wird keine zusätzliche Wohnung gebaut. Die Tätigkeit der
Arbeitsgruppe Mietspiegel muss wieder aufgenommen werden, um eine
Fortschreibung des Mietspiegels gewährleisten zu können.
• Milieuschutzgebiete und die damit verbundenen Einschränkungen werden wir
abschaffen, sie haben sich in der Vergangenheit als komplett wirkungslos erwiesen.
Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen müssen weiterhin realisierbar
sein, um möglichst vielen Menschen eine Eigentumsbildung zu ermöglichen.
• Wir werden die teure und ineffektive Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts
beenden. Das eigentliche Ziel, die Entspannung des Wohnungsmarktes, kann dieses
Vorgehen nicht erreichen, denn durch den Kauf von Wohnungen entsteht nicht ein
einziger Quadratmeter neuen Wohnraums. Die Bezirke tragen mit dieser
Vorgehensweise auch nicht dazu bei, Spekulantinnen und Spekulanten den Markt zu
entziehen, sondern verknappen das Angebot künstlich weiter und setzen eine
Preisspirale nach oben in Gang. An der Anzahl der zur Verfügung stehenden
Wohnungen ändert sich nichts.
• Wir wollen das Zweckentfremdungsverbot abschaffen und Homesharing wieder
uneingeschränkt zulassen.
• Alle neuen und bestehenden Gesetze sollten einer sogenannten
Wohnkostenfolgeschätzung, also einem Mieten-TÜV, unterzogen werden. Mit dem
Mieten-TÜV wollen wir die Auswirkungen bestimmter Gesetze auf die Mieten unserer
Stadt prüfen.
• Der eigenbestimmte Mensch steht bei uns im Vordergrund, daher werden wir das
Wohngeld zu einer Unterstützungsleistung aus einem Guss machen. Wir streben eine
Erweiterung des Wohngelds an, die neben Bundesmitteln auch eine regionale
Komponente einbezieht. Für uns gilt Subjekt- statt Objektförderung.
• Das Wohnraumförderungsgesetz wollen wir zielorientiert auf den Prüfstand stellen,
sodass die Unterstützung wirklich bei denen ankommt, die sie benötigen. Aus diesem
Grund wollen wir den Fehlgebrauch beim Wohnberechtigungsschein (WBS)
verhindern und geförderten Wohnraum möglichst zielgerichtet einsetzen.
• Auch der Erwerb von Belegungsrechten von Bestandshaltern auf Zeit ist ein sinnvoller
Baustein zur Erhaltung der sozialen Durchmischung in Quartieren. Dabei erwirbt das
Land Berlin das Recht auf Belegung von Wohnraum, welcher dann zu vergünstigten
Konditionen vermietet wird. Die Mieteinnahmen des Vermieters oder der Vermieterin
setzen sich also aus dem Mietzins und dem vom Land bezahlten Entgelt für die
Belegung zusammen.
• Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften müssen eine gute soziale Mischung in
ihrem Wohnungsbestand sichern. Die Erhöhung von festen WBS-Quoten lehnen wir
hierbei allerdings ab.
Mehr selbst genutztes Wohneigentum statt Volkseigentum
Die Wohneigentumsquote stagniert nun im achten Jahr in Folge. Die Chancen niedriger Zinsen
haben die Haushalte entsprechend nicht genutzt bzw. sie konnten diese nicht nutzen.
Besonders niedrig ist die Eigentumsquote in Berlin, wo sie weit unter dem
Bundesdurchschnitt liegt. Viele Menschen träumen jedoch von einer selbst genutzten
Wohnung im Eigentum. Daher wollen wir die Eigentumsquote in Berlin deutlich erhöhen. Nur
wenn die Menschen in ihren eigenen vier Wänden wohnen, sind sie wirklich vor Verdrängung
geschützt. Neben positiven Effekten auf die Vermögensbildung und Altersvorsorge ist eine
höhere Eigentumsquote auch stadtentwicklungspolitisch sinnvoll. Wo viele Menschen in ihrer
eigenen Wohnung leben, steigt die Verantwortung für ihr eigenes Umfeld, die Verankerungen
vor Ort werden weiter gestärkt, und die Kieze bleiben lebendig.
• Wir fordern daher die Ausweitung von Eigenkapitalersatzdarlehen, sodass mehr
Menschen die Chance bekommen, ihre Mietwohnung selbst zu kaufen.
• Wir wollen ein Mietkaufmodell einführen. Die landeseigenen
Wohnungsbaugesellschaften werden Wohnungen auf landeseigenen Grundstücken
neu bauen. Ihre Ausstattung und Grundrisse genügen dabei einfachen, aber
nachhaltigen Standards. Der Bau erfolgt in modularer Bauweise, um erschwingliche
Kosten zu garantieren.
• Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sollen ein Konzept zur
Mieterprivatisierung in ihrem Bestand vorlegen, sodass möglichst viele Mieterinnen
und Mieter ihre Wohnung erwerben können. In dieses Konzept wird der
Mietkaufansatz für Bestandswohnungen ebenfalls aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Carl Grouwet