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(...) #1. Der "Umgangsboykott" ist zwar in Deutschland nicht im Strafgesetzbuch als Straftatbestand normiert, allerdings sieht § 89 ähnlich wie das französische Recht vor, dass bei der Verletzung von Umgangsregelungen als letztes Mittel auf Antrag des anderen Elternteils Ordnungsmittel in Form von Ordnungsgeld bis zu 25.000 € und für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann oder die Anordnung von Ordnungsgeld keinen Erfolg verspricht, sogar Ordnungshaft angeordnet werden kann. (...)