Sollten Indexmieten in Zeiten von hoher Inflation begrenzt werden?
Indexmieten sind in Großstädten keine Seltenheit. Mieter haben oft gar keinen Verhandlungsspielraum und müssen die Bedingungen der Vermieter akzeptieren.
Meine Familie hat eine Mieterhöhung von 15% erhalten - und das nach nur zwei Jahren! Zusätzlich zu steigenden Lebenshaltungskosten ist das eine unverhältnismäßige Belastung.
Aus diesem Grund meine Fragen: Sollten Indexmieten eine maximale zulässige Obergrenze erhalten?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Indexmiete. Ihre Sorgen im Hinblick auf Indexmietverträge sind nachvollziehbar. Hierzu möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Während in herkömmlichen Mietverträgen die Miete – abgesehen von Modernisierungszuschlägen – erst angehoben werden kann, wenn die ortsübliche Miete unterschritten wird und die bisherige Miete 15 Monate unverändert war, haben Vermietende bei Indexmietverträgen die Möglichkeit, die Miete schon nach Ablauf eines Jahres angepasst an die Änderung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zu erhöhen. Folglich sehen sich derzeit Mietende mit Indexmietvertrag – wenn der Vermietende von dieser Möglichkeit Gebrauch macht - ungewohnt hohen Mieterhöhungen ausgesetzt. Die Indexmiete stellt für viele Mietende zusätzlich zu steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen, somit eine zusätzliche Belastung dar.
Vor dem Hintergrund der Preisentwicklung des letzten Jahres scheinen die ursprünglich intendierten Vorteile (leichtere Planbarkeit, weniger Streitanfälligkeit, keine Umlage von Modernisierungskosten) von Indexmieten den Kostenanstieg nicht aufzuwiegen und zu unverhältnismäßigen Belastungen zu führen.
Der doppelten Belastung von Mietenden mit Indexmietverträgen – zum einen durch die zu erwartende Anhebung der Miete, zum anderen durch die Verteuerung der Energie - ist sich das BMWSB durchaus bewusst. In den Überlegungen zu Maßnahmen und Instrumenten, die den Mietanstieg dämpfen beziehungsweise verhindern, wird daher auch intensiv geprüft, wie Indexmieten ihrem eigentlichen Zweck gerecht werden können, ohne Mietende unfair zu belasten. Denkbar wären z.B. eine Kappungsgrenze für Indexmieten oder die Kopplung an einen mietenbezogenen Index. Bitte beachten Sie jedoch, dass die rechtliche Umsetzung im Aufgabenbereich des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) liegt. Dort wird derzeit an einem umfassenden Mietrechtspaket gearbeitet. Konkrete Regelungsentwürfe liegen uns leider noch nicht vor. Ihnen sei aber versichert, dass das BMWSB die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, auch zu Indexmieten, beim BMJ stets einbringt.
Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen zu dieser Thematik haben, möchten wir Sie höflich bitten, diese direkt an das BMJ zu richten. Ich hoffe, dass die genannten Informationen hilfreich für Sie sind.