Cansel Kiziltepe
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Frage von Steffen M. •

Frage an Cansel Kiziltepe von Steffen M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Ich möchte gern wissen, wie sie zu dem Zweckentfremdungsverbot und der Mietpreisbremse stehen. Mein Fragen zum Zweckentfremdungsverbot ist vor allem warum ich meine Eigentumswohnung in der wohne nicht am Wochenende oder während meines Urlaubs vermieten darf? Zweckentfremdungsverbot und die Mietpreisbremse sind m.E. beides Versuche eine Situation zu entschärfen, die durch die falsche Wohnungspolitik der Vergangenheit geschaffen wurde. Beides sind leider Bürokratiemonster und haben wenig bis gar keinen positiven Effekt. Warum werden Gesetze, die nicht funktionieren nicht verbessert oder wieder abgeschafft?

Cansel Kiziltepe
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Berliner Wohnungsmarkt verändert sich rasant und ist seit Jahren angespannt. Insbesondere preiswerte, für untere und mittlere Einkommensgruppen bezahlbare Wohnungen sind knapp. Sie haben Recht, wenn Sie darauf verweisen, dass Fehlentwicklungen in der Vergangenheit zur derzeitigen Problematik auf dem Berliner Wohnungsmarkt beigetragen haben. Im Kontext einer sehr angespannten Haushaltslage hat Berlin ab Mitte der 1990er Jahre in erheblichem Maße Grundstücke und auch Wohnungen veräußert. Oftmals, wie im Fall der Wohnungsbaugesellschaft GSW, weit unter Wert. Das war ein großer Fehler, da diese Wohnungen und Flächenreserven nun in Zeiten der wachsenden Stadt dringend benötigt werden. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der Bund damals Berlin mit seiner Haushaltsnotlage allein gelassen hat.

Der Wohnungsmarkt ist mittlerweile in allen großen Städten extrem angespannt. De Mieten explodieren und es droht massive Verdrängung. Bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung zu schaffen, ist daher für mich ein zentrales Anliegen. Das Land Berlin hat die Herausforderung angenommen und stellt in erheblichem Maße eigene Haushaltsmittel für den Bau bezahlbarer Wohnungen, den Rückkauf von Bestandswohnungen und der Subventionierung von Sozialmieten bereit. Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wurde gesenkt und der Eigenbedarfs-Kündigungsschutz auf 10 Jahre verlängert. Gemeinsam mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften wurde der Mieterhöhungsspielraum im öffentlichen Wohnungsbestand reduziert und der Anteil städtischer Wohnungen durch Ankauf und Neubau erhöht.

Die Wiedereinführung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung ist ein weiteres wichtiges Instrument, um die illegale Nutzung von Wohnungen für kommerzielle Zwecke einzuschränken. In Berlin gebe es schätzungsweise rund 12.000 Wohnungen, die als Ferienunterkünfte genutzt werden. Nur rund 6300, also gerade einmal die Hälfte, sind auch gemeldet. Die illegale Vermietung ist ein lukratives Geschäft, da sich mehr Geld als mit einer normalen Vermietung verdienen lässt. Illegale Ferienwohnungen sollen dem Wohnungsmarkt zurückgeführt werden, denn Wohnungen sind zum Wohnen da.

Als Besitzer einer Eigentumswohnung ist es Ihnen nach der sogenannten 50-Prozent-Regelung auch weiterhin erlaubt die private Weitervermietung eines Zimmers in einer selbst genutzten Wohnung bspw. an Feriengäste ohne entsprechende Ausnahmeregelung zu betreiben. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die von Feriengästen genutzte Fläche weniger als 50 Prozent der Gesamtfläche der Wohnung ausmacht. Wird mehr als die Hälfte der Wohnung an Feriengäste vermietet, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Auf Bundesebene haben wir die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip zwei wichtige mietenpolitische Forderungen aus unserem Wahlprogramm umgesetzt. Die Mietpreisbremse ist ein notwendiges Instrument, um in ausgewiesenen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten den Mietenanstieg bei 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete zu begrenzen. Insbesondere stark ansteigende Neuvertragsmieten sorgen dafür, dass umziehende Haushalte aus ihren vertrauten Kiezen verdrängt werden. Um die Mietpreisbremse effektiver zu gestalten, werden wir das Gesetz in den kommenden vier Jahren nachbessern. Durch eine größere Transparenz der Vormiete und eine Auskunftspflicht der Vermieter stärken wir die Stellung der Mieter. Stellt sich heraus, dass der Vermieter zu viel für seine Wohnung verlangt hat, als er darf, sollen die Mieterinnen und Mieter künftig einen Anspruch haben, dass zu viel gezahlte zurückverlangen können. SPD-Justizminister Heiko Maas hat bereits 2016 eine zweite, weitreichende Mietrechtsnovelle in das Kabinett eingebracht, um die Modernisierungsumlage zu verringern und mit einer Härtefallklausel für den Schutz der Mieterinnen und Mieter vor finanzieller Überforderung bei Sanierungen zu sorgen. Leider blockierte die Union die dringenden Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter und ließ den Gesetzentwurf am Kabinettstisch verstauben. Ich hoffe, dass nach der Bundestagswahl mit anderen Mehrheit der Weg für das Gesetz endlich freigemacht wird.

Mit freundlichen Grüßen
Cansel Kiziltepe