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Burkhardt Müller-Sönksen
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Frage von Karl-Jürgen H. •

Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Karl-Jürgen H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,

nach dem Vertrag von Lissabon werden der Europäischen Union weitreichende Kompetenzen gegenüber den nationalen Gesetzgebungen eingeräumt. Es erinnert an die Kompetenzen des Bundes gegenüber den Ländern und gilt für zentrale staatliche Kompetenzen wie beispielsweise für das Straf- und Zivilrecht. Die Vorschriften über die - sehr umfangreichen - Kompetenzen des Europäischen Rats in der Europäischen Union bleiben dagegen weitgehend unverändert. Gleichwohl soll der Prozess der Demokratisierung in der EU damit abgeschlossen sein, sprich: beendet werden.

Nicht geändert wurde beispielsweise der §48c aus dem bisherigen EU-Vertrag. Damit können die Vertreter der Exekutive, also der Europäische Rat im vereinfachten Änderungsverfahren große Vertragsbestandteile und damit künftig auch hochkarätige Rechtsvorschriften aufheben oder ändern, wenn auch nur einstimmig – eigenmächtig. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments ist dann nicht erforderlich. Was im alten EU-Vertrag berechtigt sein mag, ist im Vertrag von Lissabon völlig neu zu bewerten.

Bei aller Begeisterung über die europäische Einigung: Wie sehen Sie hier das Prinzip der Gewaltenteilung gewahrt und wie vereinbaren Sie Ihre Zustimmung zur diesem Vertragsbestandteil mit Ihrem persönlichen Selbstverständnis als Parlamentarier?

Und noch eine formale Frage: Die konsolidierte Fassung des Vertrags von Lissabon ist erst am 9. Mai im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden ist. Wie war Ihnen am 24. April ohne diese Unterlage die Abstimmung über die Ratifizierung möglich?

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Jürgen Hanßmann

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