Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Nina L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,
ich habe im November 2005 meine Tochter (8 Jahre) zuletzt gesehen. Im Dezember 2005 stellte ich einen Antrag auf Umgang. Die Erziehungskompetenz des Vaters, bei dem meine Tochter lebt, wurde bereits vom Richter in einem voherigen Beschluss angezweifelt. Nun Frage ich mich, wie kann es sein, dass erst 1 Jahr später ein Beschluss ergeht, der dann auch noch unzureichend ist? Es hätte wahrscheinlich noch länger gedauert, wenn ich den Richter nicht mehrfach aufgefordert hätte endlich einen Verhandlungstermin (die grundsätzlich nur Freitags stattfinden) zu verkünden. Unzureichend ist der Beschluss, weil er lediglich vorsieht, dass meine Tochter therapiert werden soll. Zum Umgang wurde auch nach einem Jahr nicht entschieden. Wenn aber die Erziehungskompetenz des Vaters, bei dem meine Tochter lebt, angezweifelt wird, warum muss dann unsere Tochter therapiert werden? Nach diesem Jahr habe ich kaum noch Hoffnung darauf meiner Tochter das unveräußerliche Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern zu ermöglichen. Untätigkeit ist Beihilfe zur Kindesentziehung! Ich habe den Eindruck, dass Politiker/innen sich erst dann bewegen, wenn es zu spät ist. Wenn Kinder zu Tode geprügelt im Kühlschrank aufgefunden werden, oder sichtbare Schäden aufweisen. Was ist mit den Kindern die einen seelischen Schaden mit schweren Spätfolgen erleiden? Ich glaube es liegt daran, dass Bilder von Kindern die seelisch missbraucht werden, die Öffentlichkeit nicht in Aufruhr versetzen, dass die Öffentlichkeit sich dann nicht gegen den Staat stellt, was sich während eines Wahlkampfes vielleicht negativ auswirken könnte. Man sieht es ihnen nämlich nicht an, aber ein Teil in ihnen stirbt! Ich würde mich über eine Antwort freuen. Freundliche Grüße Ihre Nina Lütgen- Bürgerin eines Landes, in dem es Gesetze gibt die leider nicht angewendet werden. §1666, §1684, § 235, u.a.