Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Jana L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen!
Die Gesprächspsychotherapie ist ein seit Jahrzehnten in Deutschland (und auch international) bewährtes Psychotherapieverfahren, das vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie 2002 die wissenschaftliche Anerkennung erhielt, die die Grundlage für staatlich anerkannte Ausbildungsstätten für PsychotherapeutInnen bildete.
De facto kann aber in Gesprächspsychotherapie nicht (neu) ausgebildet werden, da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2008 (nach 6-jähriger Prüfung) die sozialrechtliche Anerkennung verweigerte.
Diese Situation veranlasste am 18./19. November 2010 die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) unter TOP 9.1. einen einstimmigen Beschluss zu fassen: „Die AOLG bittet das BMG auf den Gemeinsamen Bundesausschuss einzuwirken, dass er die Methoden der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Therapie – nach deren berufsrechtlicher Anerkennung - für die vertragsärztliche Leistungserbringung zulässt. Die AOLG erwartet vom BMG, dass bei der notwendigen Reform des Psychotherapeutengesetzes zukünftig solche Diskrepanzen zwischen Vertrags- und Berufsrecht vermieden werden.“
Fragen:
1. Werden Sie sich dafür einsetzen – und wenn ja wie - , dass die staatlich anerkannten Ausbildungsverfahren Gesprächspsychotherapie und auch die Systemische Therapie sozialrechtlich zugelassen werden (Umsetzung des AOLG-Beschlusses), damit in ihnen auch wieder ausgebildet werden und durch eine größere Verfahrensvielfalt das Angebot für Patienten verbessert werden kann?
2. Werden Sie sich auch dafür einsetzen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Zukunft nicht mehr über die Berufszulassung von PsychotherapeutInnen entscheidet, sondern sich – wie bei Ärzten auch – auf die Regelung der Berufsausübung beschränkt?
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Psych. Jana Lammers
In Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin
in Gesprächspsychotherapie am IfP HH