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Burkhardt Müller-Sönksen
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Frage von Jens M. •

Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Jens M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,

derzeit liegt vom BMF ein Gesetzentwurf zur "Optimierung der Geldwäscheprävention" dem Bundestag vor. Dies ist Teil EU-weit abgestimmten Bemühungen, die Finanzquellen von sog. Terrororganisationen besser zu identifizieren. Der Gesetzentwurf erstreckt sich dabei auch Micropayment-Systeme und Kleinstbetragdienstleistungen ("E-Geld").

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Panzergeschäfte der Koalition (dem Sie ja ausdrücklich zugestimmt haben) stellt sich mir die Frage, ob hier nicht Augenwischerei betrieben wird, wenn mit Verweis auf verdeckte internationale Finanzströme die 10-Euro-Rubbelkarten von Diensten wie paysafecard oder ukash an der Tankstelle nun nachverfolgt werden sollen. Vielmehr scheint es, als würde mit dem Gesetzentwurf nur der unstillbare Datenhunger der deutschen Behörden adressiert werden, zumal diejenigen, die medial gerne als Übeltäter und damit Grund der Gesetzesänderung vorgeschoben werden, sich mit Sicherheit eh eine Lücke oder Alternative erschließen werden können - man braucht ja nur nach Holland oder Dänemark zu fahren und dort seine Einzahlung tätigen.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, als mein Vertreter im Deutschen Bundestag mir zu erläutern
1) ob Sie gedenken, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen oder nicht
2) wenn ja, ob Sie sich dennoch dafür einsetzen werden, dass E-Geld von der Regulierung ausgenommen wird, oder wenn nicht
3) worin für Sie die Notwendigkeit einer Regulierung des im Volumen verschwindend geringen E-Geld-Sektors sehen.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Jens Meisler

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. Meisler,

entgegen Ihrer Annahme habe ich weder einem „aktuellem Panzergeschäft“ zugestimmt, noch ging es bei dem von Ihnen angeführten Gesetzesentwurf um die Überwachung von Bürgern bei der Nutzung von E-Geld Systemen. Im Gegenteil wurden hierdurch die von der von der „Financial Action Task Force on Money Laundering“ (FATF) geforderten Standards zur Geldwäscheprävention umgesetzt. Dieser internationale Arbeitskreis zur Bekämpfung von Geldwäsche mit Sitz bei der OECD hat m.E. zu Recht vor den Missbrauchsmöglichkeiten bei E-Geld Angeboten gewarnt. Ebenfalls wurde in der Vergangenheit bereits vonseiten des BKA auf das hohe Geldwäscherisiko dieser Zahlungsmittel hingewiesen, da hierdurch die Herkunft von Geldern illegaler Herkunft mit vergleichsweise einfachen Mitteln verschleiert werden kann. Somit wurde durch die Verabschiedung des Gesetzes mit den Stimmen der FDP-Bundestagsfraktion eine Lücke im Kampf gegen Geldwäsche geschlossen, die in den meisten europäischen Ländern bereits Standard ist.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhardt Müller – Sönksen