Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Holger D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,
Ich wohne in Hamburg, innerhalb eines 30km-Umkreises um das Atomkraftwerk Krümmel. Mein Vertrauen in diese Technologie war noch nie groß. Dazu hat unter anderem die Tatsache beigetragen beigetragen, dass die Atomkraftwerke gesetzlich fast völlig von einer Haftung bei schwereren Unfällen befreit sind. Ich muss also zwangsweise die Atomkraftwerke dadurch subventionieren, dass ich das Risiko für Schäden, die der Betreiber zu verantworten hat, selbst und allein tragen muss. Auch meine Sachversicherungen schließen Schäden durch Atomkraft ausdrücklich aus. Das widerspricht deutlich der Einschätzung dieser Technik als absolut sicher.
Meine Fragen an Sie:
1. Warum gibt es diese Haftungsbeschränkung für Atomkraftwerke, wo zum Beispiel jeder Betreiber eines Kraftfahrzeugs verpflichtet ist, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Liegt dies daran, dass Versicherungsunternehmen der Atomtechnik so wenig trauen, dass sie Atomkraftwerke generell für nicht versicherbar halten?
2. Plant Ihre Partei, die Haftungsbeschränkung für Atomkraftwerke so zu ändern, dass eine Versicherungspflicht eingeführt wird?
3. Plant Ihre Partei, für die Betreiber von Atomkraftwerken eine Rechtsform vorzuschreiben, die eine persönlich Haftung der Eigentümer vorsieht?
4. Sind Sie wie ich der Meinung, dass die Risikowahrscheinlichkeit, die uns als Bevölkerung zwangsweise zugemutet wird, um so kleiner sein muss, je größer der Schaden bei einem Unfall ist? Und ziehen Sie daraus wie ich die Schlussfolgerung, das ein möglicher Schaden, der große Teile unseres Landes unbewohnbar machen kann, auch bei kleinster Eintrittswahrscheinlichkeit unverantwortbar ist?
Zu Ihrer Information: Ich habe diese Fragen auch an andere Abgeordnete Ihrer Partei und Ihres Koalitionspartners gestellt, weil ich glaube, dass gerade bei diesem Problem die persönliche Meinung von Abgeordneten von der vereinheitlichten Koalitionsmeinung abweichen wird.
Mit bestem Gruß
Holger Dierks
Sehr geehrter Herr Dierks,
angesichts des furchtbaren Unglücks in Japan kann ich Ihre Sorge über die Kernenergie sehr gut nachvollziehen. Vor dem Hintergrund der Katastrophe ist in Deutschland eine berechtige Debatte über die Risiken der Kernkraft in Gang gesetzt worden, die wir in der FDP sehr ernst nehmen. Jedoch ist die Aussage, dass Betreiber der Atomkraftwerke fast völlig von einer Haftung bei schweren Unfällen befreit sind, so nicht zutreffend. Im Gegenteil sind die Haftungsregelungen für Kernkraftwerke sehr streng. So besteht eine summenmäßig unbegrenzte Haftung der KKW – Betreiber für alle Schäden, die auf einem von einer Kernanlage ausgehenden nuklearen Ereignis beruhen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Betreiber ein Verschulden betrifft und schließt ebenfalls Fälle von höherer Gewalt ein. Die deutschen Betreiber von Kernkraftwerken haben darüber hinaus eine Deckungsvorsorge von 2,5 Mrd. € zu treffen, um möglichen Schadensersatzverpflichtungen nachzukommen. Dieser Betrag wird zu einem Teil durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung gedeckt. Zudem haben die Kraftwerksbetreiber untereinander eine Solidarvereinbarung getroffen, um im Falle eines Schadensereignisses, über ausreichend finanzielle Mittel zu verfügen.
In Bezug auf Ihren letzten Punkt, der sich auf die Risikowahrscheinlichkeit bezieht, werden wir alle deutschen Kernkraftwerke einer ausführlichen Sicherheitsüberprüfung unterziehen, bei der es keine Tabus geben darf. Zudem wird die Verlängerung der Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke für drei Monate ausgesetzt und Anlagen, die vor 1980 in Betrieb gegangen sind, werden für den Zeitraum des Moratoriums zusätzlich abgeschaltet. Davon ist auch das in ihrer Nähe befindliche AKW Krümmel betroffen.
Die FDP verfolgt dabei das Ziel, den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien konsequent fortzusetzen.
Eines sollten wir nicht vergessen: Rot-Grün hat damals einen „schmutzigen Deal“ mit den Kernkraftwerks-Betreibern vereinbart, wonach die Anlagen noch 20 Jahre weiterbetrieben und zugleich das Sicherheitsniveau auf gleichem Level verharren sollte. Für uns steht die Sicherheit an erster Stelle, weshalb wir sie in unserem Energiekonzept einen höheren Sicherheitsstandard im Gesetz festgeschrieben haben.
Ich versichere Ihnen, dass die Sicherheit und der Schutz der Menschen für uns oberste Priorität hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Burkhardt Müller–Sönksen