Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Holger B. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,
ab 2012 sollen die bisherigen GEZ-Gebühren pro Haushalt erhoben werden. Ich habe Ihre bisherigen Ausführungen hierzu nicht ganz verstanden. Sie scheinen dagegen zu sein - aber Ihre Partei ist doch in der Regierung, warum stoppen Sie diesen Unsinn dann nicht?
Ich habe vor Jahren sowohl Radio als auch TV abgeschafft, weil ich mit dem Programm völlig unzufrieden bin. Nun soll ich bald trotzdem dafür bezahlen, dass andere Fernsehen können. Das finde ich ungerecht. Andere müssen ja auch keine Abgaben zahlen, damit ich meine diversen Zeitungsabonnements aufrechterhalten kann. Es muss auch keiner Kfz-Gebühren zahlen, der kein Auto hat. Usw.
Meine Frage: Wie stehen Sie zu diesem Vorhaben, welche Möglichkeiten gibt es, sich dagegen zu wehren? 180 Euro pro Jahr sind ja auch kein Pappenstiel. Mein Verdienst liegt knapp über dem Hartz-IV-Satz, ich muss also selbst zahlen.
Freundliche Grüße
Holger Blum
Sehr geehrter Herr Blum,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Rundfunkfinanzierung. Dieses Thema beschäftigt mich stetig, weil durch die Umstellung der GEZ-Gebühr ab 2013 auf eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe viele alte Probleme geblieben und neue hinzugekommen sind.
Die FDP setzt sich seit Jahren für eine umfassende Reform der Rundfunkfinanzierung ein. Wir favorisieren das Modell einer unbürokratischen und gerechten Medienabgabe. Die Medienabgabe wäre personenbezogen, das bedeutet, sie würde von jeder Person über 18 Jahren erhoben, aber nur, wenn sie einkommenssteuerpflichtiges Einkommen oberhalb einer festzulegenden Mindestgrenze erzielt.
Im Gegensatz zur jetzigen Rundfunkgebühr wäre die Medienabgabe nicht geräte-, oder haushaltsbezogen, sondern personenbezogen. Hierin liegt der große Vorteil unseres Modells gegenüber der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Denn tatsächlich müsste die personenbezogene Medienabgabe nur einmal für jede Person geleistet werden und nicht doppelt im Privathaushalt und am Arbeitsplatz. Für uns ist es nicht einzusehen, warum der Unternehmer eine Betriebsstättenabgabe für seine Mitarbeiter zahlen soll, wenn eben diese Zuschauer und Zuhörer ihren Beitrag zur Rundfunkfinanzierung bereits über ihre Haushaltsabgabe geleistet haben. Ferner ist bei vielen Tätigkeiten faktisch kein Rundfunkempfang möglich. Wenn der einzelne Arbeitnehmer schon im eigenen Haushalt seinen Beitrag geleistet hat und während der Arbeitszeit faktisch keinen Rundfunk empfangen kann, ist eine Doppelbelastung unhaltbar.
Gänzlich abzulehnen ist jedoch die Beitragspflicht für Kraftfahrtzeuge, die für Unternehmen beibehalten wird. Einzelne Kraftfahrtzeuge mit einem Beitrag zu belasten widerspricht dem Ziel, die Gerätekopplung abzuschaffen und zukünftig Haushalts- und Betriebseinheiten pauschaliert heranzuziehen.
Die Medienabgabe würde hingegen niemanden mehrfach belasten. Jeder erwachsene Bürger mit steuerpflichtigem Einkommen würde zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herangezogen. Unklare Befreiungstatbestände könnten entfallen, weil Bürgerinnen und Bürger ohne steuerpflichtiges Einkommen keine Abgabe zahlen müssten. Hierdurch würde das Problem der "Schwarzseher" entfallen und niemand wäre gezwungen Trittbrettfahrer mitzufinanzieren. Außerdem könnte die Medienabgabe treuhänderisch und damit staatsfern durch die Finanzämter eingezogen werden. Damit könnte auch die GEZ abgeschafft werden. Der große Verwaltungsapparat und Mitarbeiterstab der GEZ ist ein Ärgernis und trifft zu Recht auf das Unverständnis der Gebührenzahler.
Ihren Unmut über das Programmangebot im Hörfunk und Fernsehen kann ich zwar teilweise verstehen. Einige der Programmangebote sind auch mir ein Ärgernis. Allerdings lässt sich zwischen vielen verschiedenen Angeboten wählen, weshalb ich überzeugt bin, dass sich das bestehende duale Rundfunksystem mit seinem Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk bewährt hat. Durch diese Kombination haben wir in Deutschland eine vielfältige Medienlandschaft, die den Bürgerinnen und Bürgern eine pluralistische Meinungsbildung ermöglicht. Ohne die Möglichkeit einer unabhängigen Meinungsfindung ist keine demokratische Teilnahme denkbar, weshalb ein Unterschied zwischen der Rundfunkfinanzierung und Ihrem Beispiel der Kfz-Steuer ohne Auto besteht.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben den Auftrag, ihren Zuschauern und Zuhörern ein breites Spektrum an hochwertigen, ausgewogenen und unabhängigen Informations-, Bildungs-, Kultur-, und Unterhaltungsprogrammen zu bieten. Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Zukunft seiner Bedeutung für den freien Meinungsbildungsprozess gerecht werden kann, muss die Finanzierung dauerhaft gesichert werden. Die Privatsender können diese Aufgabe nicht allein übernehmen, weil sie werbefinanziert und entsprechend abhängig der Wirtschaft sind.
Falls Sie Nachfragen haben, stehe ich Ihnen gerne persönlich in meiner Bürgersprechstunde zur Verfügung, oder auch telefonisch in meinem Berliner Büro.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhardt Müller Sönksen