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Burkhardt Müller-Sönksen
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Frage von Corinna S. •

Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Corinna S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,

ich hatte mich bereits auf diesem Wege am 1. März 2010 und am 22. April 2010 an Herrn Dr. Westerwelle gewandt und jeweils eine Standard-Antwort erhalten. Es ging bei meiner Frage unter Anderem um Datenschutz. Mit Interesse habe ich daher in der "Bild-Hamburg" vom 27. August 2010 ("Schlecker-Kundendaten offen im Internet") gelesen: "(...) Burkhardt Müller-Sönksen (51), medienpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion: "Es ist ein Skandal, dass auf diese sensiblen Daten öffentlich zugegriffen werden kann. Das ist grob fahrlässig, ein Verstoß gegen geltende datenschutzrechtliche Bestimmungen." (...)"

Sie scheinen sich demnach für die Einhaltung geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu interessieren. Daher wende ich mich der Höflichkeit halber auch noch an Sie als Bundestagsabgeordneten aus Hamburg.
Ich würde gern wissen, welchen Stellenwert Sie - gerade auch in Hinblick auf die verfassungsrechtliche Verankerung - allgemein informationeller Selbstbestimmung einräumen würden sowie der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen (wie etwa § 28 BDSG). Beispielsweise braucht einige e-Mail-Werbung ohne Zustimmung grundsätzlich ja wohl nicht hingenommen zu werden bzw. sind entsprechende Widersprüche zu beachten.
Vor diesem Hintergrund würde ich insbesondere gern wissen, ob Sie den geltenden Schutz vor unerwünschter Werbung im Großen und Ganzen für ziemlich überzogen halten oder eher nicht. Als ehemaliges Mitglied der FDP würde ich gern wissen, wie es denn von Seiten der FDP selbst mit dem Datenschutz gerade diesbezüglich so gehalten wird.

Zudem hat sich Schlecker inzwischen ja wohl um einen Ausgleich gegenüber Betroffenen bemüht. Halten Sie dergleichen für angemessen?

Ich gehe davon aus, dass Ihnen das meinen Ausführungen zugrunde liegende Bemühen ersichtlich ist. Sollten mir dabei Fehler unterlaufen sein, bitte ich dies zu entschuldigen und wäre Ihnen für entsprechende Hinweise verbunden.

Hochachtungsvoll
C. Schlund

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Schlund,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse am Schutz personenbezogener Daten.
Im Zeitalter des Internets und einer vernetzten Gesellschaft bedarf es neuer Datenschutzregelungen. Dabei ist es nicht sinnvoll grundsätzlich alle technischen Entwicklungen in Frage zu stellen. Wir setzen uns für ein allgemein und langfristig gültiges Datenschutzrecht ein. Die FDP sieht den Datenschutz als einen Teil des Persönlichkeitsschutzes an und fordert daher, dass die Grundprinzipien des Datenschutzes wieder mehr in den Vordergrund gerückt werden. Dazu zählt neben Begriffen wie der Anonymisierung oder der Verhältnismäßigkeit der Datenverarbeitung vor allem die Möglichkeit der Einwilligung. Datenschutz ist nur möglich, wenn sich der einzelne Bürger bewusst dafür entscheidet seine Daten zur Verfügung zu stellen.
Hierbei kann der Gesetzgeber jedoch nur Rahmenbedingungen schaffen. Wir als FDP setzen hier auf die Eigenverantwortlichkeit des mündigen Bürgers. Denn alle gesetzlichen Bestimmungen nützen nichts, wenn der Einzelne seine Daten verantwortungslos verwaltet. Gefährdet sind die personenbezogenen Daten des Einzelnen nämlich erst, wenn sie gebündelt und ausgewertet werden können.

Dass große Konzerne, wie beispielsweise Schlecker, mit ihren Kundendateien so verantwortungslos umgehen, ist für mich unverständlich. Wir müssen dafür sorgen, dass es einen verbesserten Rechtsschutz des Einzelnen gibt. Ein neues Datenschutzgesetz, welches an die heutigen, schnelllebigen Bedingungen angepasst ist, ist unerlässlich. Es ist unter anderem notwendig, dass Firmen offen legen, was sie mit den Daten ihrer Kunden anstellen. Und für den Fall, dass sie dies nicht tun, müssten Sanktionen festgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhardt Müller Sönksen