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Burkhardt Müller-Sönksen
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Frage von Max M. •

Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Max M. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,

Auf der Internetplattform von T-online steht am 12.08.2010
Liberale drohen mit Verfassungsklage wegen Änderung der GEZ Gebühren.
Dazu hätte ich eine Frage? Meine Frau ist von den Rundfunkgebühren befreit. Das bedeutet dass unser Haushalt keine Gebühren entrichten muß. Wie schaut das ab 2013 aus, und warum werden unsere Sender ARD/ZDF nicht verschlüsselt ausgestrahlt. ORF sendet seit Jahren verschlüsselt, so kann das Europäische Ausland ORF nicht empfangen, wieso funktioniert das in der BRD nicht.
Warum sollen wir schön fleißig zahlen und das Europäische Ausland schaut ARD/ZDF kostenlos.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mayerhofer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Mayerhofer,

bislang haften Personen, die Rundfunkempfangsgeräte gemeinsam zum Empfang bereit halten, als Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass die GEZ sowohl von Ihnen als auch von Ihrer Frau den ganzen Betrag fordern kann.

Nach den derzeitigen Plänen der Ministerpräsidenten zur Einführung einer Haushalts- und Betriebsstättenabgabe soll an dieser Praxis weitgehend festgehalten werden, allerdings bleibt unklar, wer zukünftig Schuldner der Haushaltsabgabe sein wird. Denn wer "Bewohner" eines Haushalts ist, kann im Einzelfall strittig sein, so z.B. im Verhältnis von Mieter zu Untermieter, oder zwischen den Bewohnern einer Studenten-WG. Deshalb wird auch die GEZ keinesfalls überflüssig! Zukünftig muss sie die persönliche Wohnsituation jedes möglichen Beitragsschuldners ermitteln.

Die FDP spricht sich gegen die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe aus und setzt sich für die personenbezogene Medienabgabe ein. Die Medienabgabe würde von jeder einkommenssteuerpflichtigen Person erhoben, also direkt von dem Empfänger des Rundfunkangebots. Sie soll pro Person nur einmal erhoben werden, egal ob diese Person angestellt, selbstständig, oder im Zweiterwerb tätig ist. Mit der Medienabgabe sind unklare Sonder- und Befreiungstatbestände ausgeschlossen, so dass kein bürokratischer Mehraufwand drohte. Es würden nur die einkommenssteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger belastet; ohne einkommenssteuerpflichtiges Einkommen wäre keine Medienabgabe zu zahlen. Da die Informationen zur Einkommenssteuerpflichtigkeit den Finanzämtern bereits vorliegen, wäre die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) funktionslos und könnte abgeschafft werden, wenn der Einzug beim Einkommenssteuerpflichtigen treuhänderisch (und damit staatsfern) durch die Finanzämter erfolgt.

Ihre Frage zur Verschlüsselung von ARD und ZDF ist hiermit eng verknüpft. Denn wir finanzieren die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten mit unseren Gebühren, damit sie uns durch hochwertige, ausgewogene und unabhängige Informations-, Bildungs-, Kultur-, und Unterhaltungsprogramme eine Meinungsbildung ermöglichen. Durch die Verschlüsselung wäre diese Grundversorgung nicht mehr allgemein verfügbar, was aber vom Grundgesetz gefordert ist. Zwar ließen sich für einige Großereignisse durch die Verschlüsselung die Kosten für den Rechteerwerb senken. Im Verhältnis zu den Gesamtkosten sind diese Ersparnisse jedoch gering. Ich fordere ARD und ZDF auf, dort zu sparen, wo wirklich Gebührengelder verschwendet werden. So ist es dem Gebührenzahler zum Beispiel schwer zu erklären, warum mit ARD und ZDF beide öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten für die Berichterstattung von der Fußballweltmeisterschaft nach Südafrika reisen mussten. Auch dass die Rundfunkanstalten 177 Mitarbeiter zur Berichterstattung über die 73 deutschen Teilnehmer an der Leichtathletik-EM nach Barcelona schickten, ist unverständlich. Vielmehr sollten sich ARD und ZDF in der Berichterstattung über internationale Großveranstaltungen im Ausland abwechseln.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Burkhardt Müller-Sönksen