Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Daniel L. bezüglich Recht
Werter Abgeordneter Müller-Sönsken,
In Ihrem Redebeitrag zur Filmförderung vom 11.06.2010 sagen sie laut dem Protokoll
http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/17047.pdf
(Seite 47, bei (B)) folgendes aus:
"Wir beobachten daher seit einigen Monaten die Gründungsbemühungen einer Partei, die das Urheberrecht gänzlich infrage stellt, mit großer Sorge. Wer den Schutz geistigen Eigentums nicht anerkennt, der wird auch in anderen Bereichen vor Rechtsbrüchen nicht haltmachen."
Dazu hätte ich einige Fragen:
1) Ist es korrekt, dass sie in diesem Zitat die Piratenpartei meinen?
2) Ist die folgende Verkürzung ihrer Aussage zutreffend? Wenn nein: Warum nicht?
"Die Mitglieder der Piratenpartei sind Rechtsbrecher/Verbrecher"
3) Haben Sie Studien oder andere Beweise, die die Infragestellung des Urheberrechts mit dem Begehen von Verbrechen/Rechtsbrüchen in einen kausalen Zusammenhang stellt?
4) Wenn nein: Sind sie gewillt, sich von ihrer pauschalisierenden und populistischen Aussage zu distanzieren?
Einen Bonusabschnitt noch: Wenn man sich die aktuelle öffentliche Wahrnehmung der FDP ansieht: Kann es sein dass es bei der FDP Defizite in der Öffentlichkeitsarbeit gibt? Oder ist die Öffentlichkeitsarbeit in Ordnung und die FDP will die 5% in Zukunft nur noch von unten betrachten? Wenn dies der Fall ist: Warum?
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Losch
Sehr geehrter Herr Losch,
mit meiner Aussage im Deutschen Bundestag habe ich mich, wie Sie richtig gefolgert haben, auf die Piraten bezogen. Die Piratenpartei hat sich zwar vor fast 4 Jahren gegründet, hat jedoch bis zum heutigen Tag kein über Politikfelder außerhalb der Netzpolitik erstreckendes Programm vorgelegt. Auf dem Bundespartei wurden ca. zehn Stunden in Wahl des Personals und nur wenig Zeit in die programmatische Arbeit investiert.
Die Positionen der Piraten zum Thema Urheberrecht sind mir bekannt, ich sehe sie jedoch ausgesprochen kritisch. Das von der Piratenpartei formulierte sogenannte „alternative Urheberrecht“ steht im Konflikt mit dem geltendem Recht und verletzt die Leistungsschutzrechte der Autoren massiv. Für mich ist der Artikel 14 des Grundgesetzes der den Schutz des Eigentums sichert von elementarer Bedeutung für unsere Gesellschaft, daher habe ich mich in meiner Rede im Bundestag bewusst für eine solch drastische Wortwahl entschieden. Die Aussage ist ohne Frage provokant, aber sie deckt sich mit den Gesprächen, die ich mit Mitgliedern und Sympathisanten der Piraten, gerade im letzten Bundestagswahlkampf führen durfte. Mit welcher Rechtfertigung ist das geistige Eigentum weniger schutzbedürftig als sonstiges materielles Eigentum? Für mich ist Liberalismus eine Geisteshaltung die geistiges Eigentum höher schätzt als materielle Dinge.
Ich würde mir wünschen, dass sich die Piraten in ihren Diskussionen auch für die Perspektive der Geschädigten von Urheberrechtsverletzungen öffnen würden. Die Geschädigten sind nicht immer, wie häufig angenommen, ausschließlich große Konzerne, sondern sehr wohl auch viele kleinere Künstler, Autoren und Kreative die aufgrund dieser Form von Kriminalität nicht von den Erträgen ihrer guten und fleißigen Arbeit leben können. Das führt zu einer kulturellen Austrocknung vor der ich nur warnen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Burkhardt Müller-Sönksen