Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Bernd A. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,
auf Seite 33 des Deutschlandprogramms 2009 findet sich als letzter Absatz der nachfolgend aufgeführte Passus:
"Die Enteignungen in der Folge der so genannten Bodenreform bleiben ein Unrecht. Die Frage des Alteigentums ist in den neuen Bundesländern zwar rechtsverbindlich entschieden. Dies schließt politische Initiativen aber nicht aus. Es gibt noch so genanntes Alteigentum im Staatsbesitz. Die FDP wird sich dafür einsetzen, dass Alteigentümern die Möglichkeit eröffnet wird, dieses zu erwerben. Dafür kann das bei Mauergrundstücken gewählte Verfahren einen Anhaltspunkt bieten."
Unterschlägt die FDP dabei nicht, dass die gesetzlichen Regelungen eine Rückgabe des 1945 bis 1949 entzogenen Eigentums wegen der damaligen politischen Verfolgung und schwere Völkerrechtsverletzung längst ermöglichen und sogar gebieten?
Nach meiner Kenntnnis weigern sich die deutschen Gerichte, die Würde der unschuldig Verfolgten durch Rehabilitierung wiederherzustellen, weil damit die Rückgabe des entzogenen Eigentums verbunden wäre. Solche Verweigerungen sind m. E. Rechtsbeugung.
1. Ist die FDP in letzter Zeit dem durch Aufklären der Rechts- und Gesetzeslage entgegengetreten?
2. Das Mauergrundstückverfahren bedeutet, daß die „Alteigentümer“ ihr Eigentum dem Staat abkaufen dürfen, aber nur 25 Prozent des Wertes zahlen müssen. Das Ansinnen, widerrechtlich entzogenes Eigentum zurückzukaufen, und sei es auch verbilligt, erscheint mir unter rechtstaatlichen Erwägungen und vor allem gemessen am liberalen Eigentumsbegriff sehr problematisch. Welche Auffassung haben Sie dazu?
Beste Grüße
Bernd Anders