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Burkhard Peters
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Burkhard Peters von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Peters,

Corona, Lufthansa und Grundgesetz – ein Fall für das Bundesverfassungsgericht?

Grundgesetz: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Gewerbetreibende müssen wegen Corona einen Sicherheitsabstand einhalten.
Muss die Lufthansa das nicht, weil die Bundesregierung bei den Verhandlungen betr. Steuermilliarden den Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht zur Bedingung machte? Trifft es zu, dass es in beiden(!) Fällen um wirtschaftliche Probleme und Arbeitsplätze geht?
Dazu ein Kommentarauszug aus „Tagesschau“:
Lufthansa-Rettung: Eigentum verpflichtet | tagesschau.de
www.tagesschau.de › inland › kommentar-lufthansa-101
25.06.2020 - Als Miteigentümer der Lufthansa sollte der Staat aber vor allem einen Satz des Grundgesetzes besonders beherzigen: "Eigentum verpflichtet".
Das heißt Druck zu machen, dass die Lufthansa nicht nur ein erfolgreiches, sondern vor allem vorbildliches Unternehmen für Mitarbeiter und für den Klimaschutz wird.

Dazu: Muss das dann nicht nur für den Klimaschutz sondern auch für den Kampf gegen Corona gelten?

Trifft es zu, dass bei Personen mit einem höheren Alter oder mit Vorerkrankungen der Krankheitsverlauf besonders schlimm ist und im Flugzeug der freie
Platz neben ihnen die Ansteckungsgefahr verringern würde?
Wird eine zweite Corona Welle wahrscheinlicher, wenn zurückkehrende Urlauber einen Flughafen verlassen?
Grund: Die Ansteckungsgefahr im Flugzeug oder im Ausland.
Dazu: https://www.swr.de/report/flugreisen-wie-die-luftfahrt-lobby-versucht-strenge-hygienevorschriften-zu-verhindern/-/id=233454/did=25275566/nid=233454/uhzbo8/index.html
und
Coronavirus - Wie groß ist die Ansteckungsgefahr im ... - SWR
www.swr.de › wissen › coronavirus-wie-gross-ist-die-a...

Freundliche Grüße
G. R.

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