Frage an Burkhard Peters von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Peters,
ist die Anwendung des Schulgesetzes auf das ungenehmigte Fernbleiben vom Unterricht wegen der Klimademonstrationen verfassungswidrig?
Als dieses Gesetz entstand, war nicht voraussehbar, dass Jugendliche wegen der schlechten Klimapolitik mit Demonstrationen und ungenehmigtem Fernbleiben vom Unterricht um ihre Zukunft kämpfen müssen.
Bei den Schulstreiks geht es einerseits um die Schulpflicht nach dem Schulgesetz und andererseits um das
im Grundgesetz enthaltene Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Nach Artikel 2 GG hat JEDER dieses Recht.
In dieses Recht kann aufgrund des Schulgesetzes eingegriffen werden.
Zum Schulgesetz: Die Klimademonstrationen durch Jugendliche können nur – allgemein bekannt – die für den Zweck nötige Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erreichen, wenn es das ungenehmigte Fernbleiben vom Unterricht gibt. Diese Situation erfordert das Abwägen zwischen der Schulpflicht und dem Kampf um das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Stimmen wir darin überein, dass Letzteres den höheren Wert hat?
Kann die von einer schwachen Klimapolitik ausgehende Gefahr noch länger
glaubhaft verharmlost werden?
Stimmen Sie mir zu, dass auf dem Klagewege in Deutschland eine rechtzeitige(!) Klimapolitikänderung nicht erreicht werden kann?
Freundliche Grüße
G. R.
Sehr geehrter Herr R.,
Ich stimme vollständig mit Ihnen damit überein, dass die unbedingt erforderlichen und kurzfristig einzuleitenden Maßnahmen hin zu einer effektiven Klimaschutzpolitik ohne den von jungen Menschen im Rahmen von fridays for future entwickelten Druck weiter auf sich warten lassen würden. So gibt es jetzt wenigstens die Hoffnung, dass die Verantwortlichen noch rechtzeitig aufwachen und effektiv tätig werden.
Aber auch an diesem Beispiel zeigt sich, dass effektiver Druck außerhalb der institutionalisierten Handlungsebenen der Politik oder eines gerichtlichen Verfahrens untrennbar mit zivilem Ungehorsam verbunden ist. Ziviler Ungehorsam im positiven Sinne (also vor allem ohne Gewalt!) funktioniert aber nur durch den gezielten, aber gemäßigt ausgeübten Regelverstoß. Ohne diesen Regelverstoß bliebe er harmlos und würde ungehört verpuffen.
Aus diesem Grund ist es gut, dass es eine Schulpflicht gibt, gegen welche die Schüler*innen unter Berufung eines übergesetzlichen Notstands verstoßen können. So oft ich kann, gehe ich Freitags, wenn die Schüler*innen auch vor unserem Landtagsgebäude lautstark für die Klimawende streiken, zu ihnen hin und sage ihnen, dass ich stolz auf sie bin.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Peters