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Frage von Sebastian K. •

Frage an Burkhard Masseida von Sebastian K. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Masseida,

wie stehen sie eigentlich zu den Plänen für die Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Kreiswehrersatzamt in der Sophienterasse in Harvestehude? Der Umbau des Gebäudes ist ja nun vorerst gestoppt worden: http://mobil.abendblatt.de/hamburg/eimsbuettel/article136815317/So-geht-es-jetzt-weiter-an-der-Sophienterrasse.html

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für die Frage. Im Einklang mit dem Programm der Piratenpartei Hamburg befürworte ich es, wenn Flüchtlinge nicht dauerhaft in Lagern untergebracht werden – womöglich sogar in anderen Bundesländern, weitab von nutzbaren, öffentlichen Verkehrsmitteln – sondern in kleineren Wohneinheiten in direkter Nachbarschaft zu den Bürgern Hamburgs. Die geplante Anlage an der Sophienterasse ist zwar gar nicht so klein, aber vom Konzept her mit seinen getrennten Wohneinheiten bspw. Containerdörfern immer noch deutlich vorzuziehen.

Hierbei sollte eine gleichmäßige Verteilung über die Stadt angestrebt werden. Wenn sich einzelne Stadtteile mit überwiegend gut situierten Bewohnern hier aus der Verantwortung stehlen möchten, ist das nicht zu akzeptieren. Nach dem, was man aus den Medien erfährt, gibt es allerdings auch in Harvestehude bereits eine große Gruppe an Unterstützern für das Projekt, während die Blockade eher von einzelnen betrieben wird.

Vor diesem Hintergrund kann ich nur sagen, dass ich erstmal keinen Grund sehe, der gegen die Nutzung des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes als Flüchtlingswohnstätte spräche, und die Pläne daher unterstützen würde.

Dass ein Kreiswehrersatzamt eher in ein "besonders geschütztes Wohngebiet" gepasst haben soll, als wenn dort Flüchtlinge wohnen, ist für mich auch nicht unbedingt verständlich.

Nichtsdestotrotz besteht für Anwohner, die sich betroffen fühlen, ein Recht gegen solche Entscheidungen der öffentlichen Hand Klage zu erheben. Dass durch so ein Verfahren dann Zeitpläne platzen, ist leider nicht zu ändern. Aber die Alternative, dass öffentliche Bauvorhaben prinzipiell ohne gerichtliche Überprüfung durchgeführt werden dürfen, kann auch niemand wollen. Gelegentlich existieren ja durchaus legitime, gegenläufige Interessen. Insbesondere in einem Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz, wie in diesem Fall, ist daher tendenziell der vorläufige Stopp einer Maßnahme für ein Gericht naheliegend, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden.

Um das jetzige, vorläufige Urteil rechtlich zu beurteilen, kenne ich mich im Baurecht zugegebenermaßen nur unzureichend aus. Es steht mir daher nicht zu, den Richter zu kritisieren, weil mir das Ergebnis seines Urteils nicht gefällt. Sollte er im Urteil zu fehlerhaften Auslegungen gegriffen haben, wird das vom Oberverwaltungsgericht oder im Hauptsacheverfahren hoffentlich revidiert werden.

Ansonsten kann man aber sicherlich auch nicht den SPD-Senat von jeglicher Verantwortung freisprechen. Dass gegen die anstehende Baugenehmigung der Klageweg beschritten würde, war meines Wissens seit längerem angekündigt, wurde aber vom Senat ignoriert, der die Rechtslage offensichtlich eindeutiger interpretiert hat, als sie ist. Hier hätte einerseits rechtzeitig auch mit den klagewilligen Bürgern vor Ort in den Dialog getreten werden müssen und andererseits wurden gewisse Hausaufgaben anscheinend nicht erledigt. So ermöglicht bspw. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch explizit Befreiungen vom Bebauungsplan zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen. Diese Befreiung wurde aber weder angestrebt, noch erteilt – entweder aus Fahrlässigkeit, weil sie für überflüssig gehalten wurde, oder um sich die Belegung der Immobilie auch mit Wohnungslosen ohne Fluchthintergrund offen zu halten.

Mit freundlichen Grüßen,

Burkhard Masseida