Frage an Burkhard Blienert von Franjo G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Blienert,
im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Cannabis-Medizingesetz vom 28.6.2016 hieß es: „Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten.“ (Seite 5, Bundestagsdrucksache: 18/8965)
Dieser Gesetzentwurf wurde zu einem Zeitpunkt veröffentlicht, als in vielen Apotheken 1 g Medizinalcannabisblüten 12-15 € kostete (60-75 € für eine fertig abgepackte Menge von 5 g in verschlossenen Dosen mit Prüfzertifikat). Ich habe den Gesetzentwurf damals genau studiert. Ich habe meine Position zum Gesetzesvorhaben im Vertrauen auf das Wort der Bundesregierung entwickelt und kommuniziert.
Ich musste erkennen, dass die Bundesregierung ihr Wort nicht gehalten hat. Ich habe in den vergangenen Monaten festgestellt, dass vielen Personen, die über das Gesetz beraten haben, nicht bekannt war, dass seine Verabschiedung mit einer Preiserhöhung assoziiert ist. Diesen kann man nach meiner Ansicht einen entschuldigenden Rechtsirrtum zugute halten – soweit sie entschlossen sind, das Gesetz zu korrigieren. Personen, die es gewusst haben, haben das vor dem 10. März nicht öffentlich kommuniziert.
Werden Sie sich entschlossen dafür einsetzen, dass die Verteuerung der Medizinalcannabisblüten in der Apotheke durch eine Revision des Gesetzes zurückgenommen wird?
Mit freundlichen Grüßen
Franjo Grotenhermen