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Burkhard Blienert
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Frage von Sabine M. •

Was ist falsch daran, die jenigen Bürgergeldbezieher, die es nicht aufgrund einer Krankheit bekommen, zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen? Wir anderen müssen für unser Geld ja auch arbeiten?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

von einer grundsätzlichen Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für Bürgergeldempfänger halte ich nichts. Das stigmatisiert viele Bezieherinnen und Bezieher, das führt generell nicht dazu, dass Menschen zukünftig qualifiziert und weitergebildet dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Vielmehr ist der bürokratische Aufwand viel höher, weil laut Erfahrungen und Studien die Menschen bei Tätigkeiten, die nichts mit der Qualifikation zu tun haben, schneller wieder kündigen und wieder beim Amt stehen. Bei gemeinnütziger Tätigkeit im Einzelfall, die heute schon möglich ist und die ich als sinnvoll erachte, kann es jedoch hilfreich sein, diese muss jedoch auf Freiwilligkeit beruhen. Dadurch werden Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen entweder nicht arbeitsberechtigt sind oder sehr eingeschränkt arbeitsfähig sind, sinnvoll beschäftigt. Sie wollen was tun, für die Gesellschaft, und so kann auch eine gemeinnützige Arbeit als Bereicherung empfunden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Blienert