Frage an Burkhard Blienert von Andi K. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Blienert,
in einer Antwort auf eine vorherige Frage bringen Sie zum Ausdruck, dass Ihnen der Jugendschutz im Zusammenhang mit der sog. "E-Zigarette" besonders wichtig ist. ( http://www.abgeordnetenwatch.de/burkhard_blienert-778-78037--f441213.html#q441213 )
Insbesondere führen sie dies als Grund für eine angestrebte Gleichstellung mit Tabakwaren bzw. Einordnung als Tabakprodukt an. Die "E-Zigarette" sei dann quasi automatisch (so verstehe ich ihre Aussage) im Jugendschutz verankert.
Sehen Sie keine verfassungsrechtlichen Probleme bei dieser Vorgehensweise, insbesondere keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz? („wesentlich Gleiches sei rechtlich gleich und wesentlich Ungleiches seiner Eigenart entsprechend rechtlich ungleich zu behandeln“)
Wäre es unter diesem Aspekt nicht wesentlich einfacher und vor allem erfolgversprechender wenn, wie sie selbst sagen, "die Vorschriften im Jugendschutzgesetz ausdrücklich auf E-Zigaretten ausgeweitet werden" würden?
Hätte dies nicht längst geschehen können bzw. - wenn man das Anliegen wirklich für wichtig hält - geschehen müssen, anstatt auf eine Umsetzung einer verfassungsrechtlich fragwürdigen Tabakproduktrichtlinie zu warten?
Sehr geehrter Herr Kluge,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema E-Zigarette und Jugendschutz. In der Tat sind mir Jugendschutz und Nichtraucherschutz beim Thema E-Zigarette sehr wichtig.
Wie auch in meiner von Ihnen zitierten Antwort beschrieben, gibt es verschiedene Wege, den Jugendschutz sicherzustellen. Einer davon ist, die Jugendschutzgesetze entsprechend zu modifizieren. Einen entsprechenden Vorschlag hat hierzu die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig im Frühjahr unterbreitet.
Ich gehe davon aus, dass im Herbst hierzu die parlamentarischen Beratungen stattfinden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Blienert, MdB